Die Trennung oder Scheidung ist für viele Menschen eine emotionale und organisatorische Herausforderung. Neben klassischen Fragen wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung rücken zunehmend digitale Aspekte in den Fokus: Was passiert mit gemeinsam genutzten Streaming-Abos, E-Mail-Konten, Cloud-Speichern oder digitalen Fotosammlungen? Wer darf auf welche Daten zugreifen – und wie lassen sich Streitigkeiten vermeiden?
Digitale Vermögenswerte: Mehr als nur Geld auf dem Konto Digitale Güter wie E-Books, Musik- und Film-Abos, gemeinsam genutzte Streaming-Accounts oder Online-Speicher sind heute fester Bestandteil vieler Partnerschaften. Im Scheidungsfall stellt sich die Frage, wem diese digitalen Werte gehören und wie sie aufgeteilt werden können. Rechtlich betrachtet gelten digitale Inhalte oft als immaterielles Vermögen, das – ähnlich wie physische Gegenstände – im Rahmen des Zugewinnausgleichs berücksichtigt werden kann. Allerdings ist der Zugang häufig an persönliche Accounts gebunden, was die praktische Aufteilung erschwert.
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