Die Teillegalisierung von Cannabis durch das Cannabisgesetz (CanG) markiert eine historische Zäsur in der deutschen Rechtsgeschichte. Doch während der Besitz und Konsum unter bestimmten Auflagen nun straffrei sind, herrscht bei vielen Bürgern Unsicherheit darüber, wie sich diese neue Freiheit auf andere Lebensbereiche auswirkt. Als Anwalt erlebe ich derzeit einen enormen Beratungsbedarf, insbesondere an den Schnittstellen zum Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht. In diesem Beitrag beleuchten wir die aktuellen juristischen Spielregeln, die Sie unbedingt kennen sollten, um Bußgelder oder arbeitsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Neues Limit: Cannabis am Steuer

Eines der brennendsten Themen ist die Teilnahme am Straßenverkehr. Lange Zeit galt in der Rechtsprechung der strenge Wert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum als Grenze, ab der eine Ordnungswidrigkeit vorlag. Dieser Wert war jedoch umstritten, da er lediglich den Nachweis des Konsums erbrachte, nicht aber zwingend eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit.

Der Gesetzgeber hat hier nachgebessert. Basierend auf Empfehlungen einer Expertenkommission wurde ein neuer Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum eingeführt. Dieser Wert ist vergleichbar mit der 0,2-Promille-Grenze bei Alkohol und markiert den Bereich, ab dem eine sicherheitsrelevante Wirkung nicht mehr ausgeschlossen werden kann.

Wichtig für Autofahrer:

  • Mischkonsum ist tabu: Wer Cannabis konsumiert und gleichzeitig Alkohol trinkt, für den gilt am Steuer ein absolutes Alkoholverbot. Ein Verstoß hiergegen wird empfindlich geahndet.
  • Fahranfänger: Für Führerscheinneulinge in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren gilt weiterhin ein striktes Cannabisverbot am Steuer (0,0-Toleranz).
  • Sanktionen: Wer den Grenzwert von 3,5 ng/ml überschreitet, muss mit einem Bußgeld von in der Regel 500 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Arbeitsrecht: Kiffen in der Pause?

Auch wenn der Konsum nun legal ist, bedeutet das keinen Freifahrtschein für den Arbeitsplatz. Hier greift vor allem das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Unternehmen haben das Recht, Verhaltensregeln im Betrieb aufzustellen, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

  • Betriebsvereinbarungen: In vielen Firmen existieren bereits Regelungen zum Alkoholverbot, die nun oft auf Cannabis ausgeweitet werden. Ein Verstoß kann eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung rechtfertigen.
  • Arbeitssicherheit: Unabhängig von internen Regeln gilt: Wer berauscht zur Arbeit erscheint und sich oder andere gefährdet (z. B. an Maschinen oder im Fahrbetrieb), verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv. Der Arbeitgeber hat hier eine Fürsorgepflicht und muss offensichtlich berauschte Mitarbeiter nach Hause schicken.

Nachbarschaft und Mietrecht

Das Rauchen von Cannabis auf dem heimischen Balkon oder am offenen Fenster sorgt zunehmend für Konflikte. Grundsätzlich gehört das Rauchen zur vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung. Doch wie beim Tabakrauch gilt auch hier das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Fühlen sich Nachbarn durch den intensiven Geruch wesentlich beeinträchtigt, können Unterlassungsansprüche entstehen. Gerichte entscheiden hier oft nach Einzelfall und legen beispielsweise Zeitfenster fest, in denen auf dem Balkon geraucht werden darf. Ein generelles Verbot durch den Vermieter ist im laufenden Mietverhältnis schwierig durchzusetzen, es sei denn, die Geruchsbelästigung im Treppenhaus wird unzumutbar.

Fazit

Die Legalisierung schafft neue Freiheiten, entbindet aber nicht von der Eigenverantwortung. Insbesondere im Straßenverkehr sollten Sie extrem vorsichtig sein, da der Abbau von THC im Körper individuell sehr unterschiedlich verläuft und oft länger dauert, als man vermutet. Wer seinen Führerschein oder Arbeitsplatz nicht gefährden will, sollte Konsum und aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Pflichtenkreis strikt trennen. Mit Anwalt GURU setzen Sie auf eine zukunftsweisende Plattform – für die bestmögliche Rechtsberatung und Anwaltssuche.

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