Einleitung

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) verspricht eine effizientere medizinische Versorgung, birgt aber zugleich komplexe juristische Fragestellungen. Wer erhält Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten? Wie werden Datenschutz­anforderungen nach DSGVO und nationalem Recht umgesetzt? Und welche Rechte haben Patientinnen und Patienten, um die Kontrolle über ihre Daten zu behalten?

Rechtlicher Rahmen

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

  • Art. 4 Nr. 15 DSGVO definiert „besondere Kategorien personenbezogener Daten“, zu denen Gesundheitsdaten zählen.
  • Art. 9 DSGVO verbietet grundsätzlich die Verarbeitung, erlaubt sie aber ausdrücklich z. B. für medizinische Zwecke unter strengen Auflagen.

E-Health-Gesetz und Patientenrechtegesetz

  • Nationale Vorschriften zur ePA regeln Einrichtung, Betrieb und Pflichten der Leistungserbringer.
  • Transparenz- und Informationspflichten (§ 630g BGB) stärken das Recht auf Einsicht und Kopie.

Zugriffsrechte: Wer darf was sehen?

1. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhalten standardmäßig Zugriff, sofern die Patientin oder der Patient dem zustimmt. 2. Apotheken und Psychotherapeutinnen/­Psychotherapeuten erhalten eingeschränkten Zugriff, je nach Leistungskatalog. 3. Versicherungen oder Behörden haben nur in Ausnahmefällen und mit ausdrücklicher gesetzlicher Erlaubnis Zugriff.

Tipp: Nutzen Sie das sogenannte Zugriffsprotokoll, um in Ihrer ePA lückenlos nachzuvollziehen, wer wann welche Daten eingesehen hat.

Datensicherheit und technische Maßnahmen

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Schützt Daten auf dem Übertragungsweg und bei der Speicherung in der Cloud.
  • Mehrfaktor-Authentifizierung: Verhindert unbefugte Zugriffe, selbst bei Passwortdiebstahl.
  • Audit-Logs: Jeder Zugriff wird dokumentiert und kann im Streitfall als Beweismittel dienen.

KI-gestützte Analyse medizinischer Daten

Moderne Algorithmen bieten enorme Chancen bei Diagnostik und Therapie­optimierung, werfen aber spezielle Haftungs- und Transparenzfragen auf:

  • Erklärbarkeit (Explainable AI): Klinische Entscheidungen müssen nachvollziehbar bleiben, um ärztliche Aufsicht und Aufklärung zu gewährleisten.
  • Haftung: Bei fehlerhaften KI-Befunden stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit – Hersteller, Betreiber oder Einsatz­leitung.

Tipps zur Anwaltssuche mit KI-Unterstützung

1. Nutzen Sie Online-Plattformen mit KI‑Matching, um passende Fachanwältinnen und Fachanwälte für Datenschutz- und Medizinrecht zu finden. 2. Achten Sie auf Bewertungen und Mandanten­feedback, die auf modernen Bewertungs­algorithmen basieren. 3. Klären Sie vorab per Videokonferenz oder Chat, ob die Kanzlei Erfahrungen mit eHealth-Projekten und KI‑Regulierung hat.

Praxishinweise für Patientinnen und Patienten

  • Aktive Zustimmung: Legen Sie in Ihrer ePA fest, welche Daten welche Behandler sehen dürfen.
  • Widerrufsrecht: Sie können Zugriffsrechte jederzeit teilweise oder vollständig entziehen.
  • Datenportabilität: Fordern Sie auf Wunsch den Export Ihrer Gesundheitsdaten in maschinenlesbarer Form an.

Fazit

Die digitale Patientenakte ist ein Meilenstein für die moderne Medizin, verlangt aber ein solides rechtliches Fundament. Wer die Datenschutz­anforderungen kennt, Zugriffs­rechte aktiv verwaltet und bei Bedarf qualifizierte Rechts­beratung hinzuzieht, kann die Vorteile der ePA ohne rechtliche Risiken nutzen. Mit Anwalt GURU setzen Sie auf eine zukunftsweisende Plattform – für die bestmögliche Rechtsberatung und Anwaltssuche.

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