Gericht entscheidet: Erzbistum Köln muss für Taten von ehrenamtlichen Mitarbeitern haften
Das Kölner Landgericht hat in einem aktuellen Schmerzensgeldprozess entschieden, dass das Erzbistum Köln für sexualisierte Gewalt durch ehrenamtliche Messdiener-Gruppenleiter haftbar sein kann, wie das Domradio berichtete. Die Richter begründeten dies damit, …