Spritpreise und Übergewinnsteuer: Juristische Mittel gegen Preistreiberei an der Tankstelle

Spritpreise und Übergewinnsteuer: Juristische Mittel gegen Preistreiberei an der Tankstelle Bild: KI-generiert, dient nur zur Veranschaulichung

Sie rollen an die Zapfsäule, der Blick fällt auf die leuchtende Preistafel und der Puls steigt: Schon wieder Rekordpreise für Benzin und Diesel. Während die Politik angesichts internationaler Krisen hitzig über eine Übergewinnsteuer streitet, fragen Sie sich völlig zu Recht: Ist das eigentlich noch freie Marktwirtschaft oder werden wir Autofahrer hier nach Strich und Faden abgezockt? Lassen Sie uns heute bei einer fiktiven Tasse Kaffee besprechen, wo die juristische Grenze zwischen einem ärgerlich hohen Preis und illegaler Preistreiberei verläuft – und welche scharfen Schwerter das Gesetz bereithält.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Spritpreise allein sind noch keine Straftat, da der juristische Vorwurf des “Wuchers” extrem hohe Hürden hat.
  • Das Kartellrecht verbietet es marktbeherrschenden Ölkonzernen, ihre Macht für völlig überzogene Preise zu missbrauchen.
  • Auf dem Tankstellenmarkt herrscht ein sogenanntes Oligopol – wenige große Anbieter beobachten sich genau und passen Preise an, ohne sich strafbar absprechen zu müssen.
  • Die Politik diskutiert eine Übergewinnsteuer, um Krisengewinne der Öl-Multis abzuschöpfen, da das bestehende Recht hier oft an seine Grenzen stößt.
  • Ein beträchtlicher Teil des Spritpreises besteht aus staatlichen Abgaben, wie etwa der gesetzlich festgelegten CO2-Bepreisung.

Der Mythos vom Preiswucher: Warum das Strafrecht an der Zapfsäule oft ins Leere läuft

Wenn der Liter Super plötzlich über zwei Euro kostet, fällt am Stammtisch schnell das Wort “Wucher”. Juristisch gesehen ist Wucher tatsächlich eine Straftat. § 291 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) regelt ganz klar, dass sich strafbar macht, wer die Zwangslage oder Unerfahrenheit eines anderen ausbeutet, um sich Vermögensvorteile versprechen zu lassen, die in einem “auffälligen Missverhältnis” zur Leistung stehen.

Das klingt im ersten Moment genau nach dem, was an der Tankstelle passiert. Doch der Teufel steckt im juristischen Detail: Um jemanden wegen Wuchers zu belangen, reicht ein unverschämt hoher Preis allein nicht aus. Der Tankstellenbetreiber müsste eine konkrete, existenzielle “Zwangslage” von Ihnen persönlich ausnutzen. Dass Sie morgens mit dem Auto zur Arbeit pendeln müssen und der Tank auf Reserve steht, ist zwar ärgerlich, gilt vor Gericht aber nicht als rechtliche Zwangslage. Sie könnten theoretisch (auch wenn es unpraktisch ist) auf Bus, Bahn oder das Fahrrad umsteigen. Daher greift das scharfe Schwert des Strafrechts bei allgemeinen Preiserhöhungen an der Zapfsäule so gut wie nie.

Die wahre Waffe: Das Kartellrecht und der Kampf gegen das Oligopol

Wenn das Strafrecht nicht hilft, kommt das Wirtschaftsrecht ins Spiel – genauer gesagt das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Dieses Gesetz ist die Bibel unserer Marktwirtschaft und soll sicherstellen, dass Unternehmen sich einen fairen Wettkampf liefern.

Besonders wichtig ist hier § 19 Abs. 1 GWB. Dieser Paragraph verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Das bedeutet: Wer den Markt dominiert, darf nicht einfach Fantasiepreise diktieren. Doch wie beweist man, dass ein Preis missbräuchlich ist?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu klare Maßstäbe gesetzt. In einer wegweisenden Entscheidung zu Wasserpreisen (Aktenzeichen: KVR 51/11 vom 15. Mai 2012) stellte der BGH klar, wie ein sogenannter “Preishöhenmissbrauch” ermittelt wird. Das Gericht vergleicht dabei die geforderten Preise mit denen auf einem vergleichbaren Markt, auf dem echter Wettbewerb herrscht. Alternativ prüfen die Richter die Preisbildungsfaktoren des Unternehmens: Würde ein Unternehmen, das echtem Wettbewerb ausgesetzt ist, genauso kalkulieren? Wenn die Antwort “Nein” lautet und die Preise künstlich aufgebläht sind, greift das Kartellamt ein. Ein ähnliches Vorgehen bestätigte das Oberlandesgericht Celle (Aktenzeichen: 13 VA 1/07 (Kart)), als es einem Gasversorger verbot, von seinen Endverbrauchern missbräuchlich überhöhte Jahresgesamtpreise zu fordern, und sogar Rückerstattungen anordnete.

Das Problem beim Sprit: Wir haben es mit einem sogenannten Oligopol zu tun. Der BGH hat in der Entscheidung “Total/OMV” (Aktenzeichen: KVR 95/10 vom 6. Dezember 2011) ausführlich analysiert, dass der Tankstellenmarkt von wenigen riesigen Konzernen beherrscht wird. Diese Unternehmen müssen sich gar nicht heimlich in dunklen Hinterzimmern absprechen (was ein illegales Kartell wäre). Es reicht, wenn der Marktführer an der Preisschraube dreht, und die anderen ziehen innerhalb von Minuten nach. Diese “enge Reaktionsverbundenheit”, wie Juristen das nennen, macht es dem Bundeskartellamt extrem schwer, illegale Preisabsprachen nachzuweisen.

Wenn die Großen die Kleinen fressen: Das Bundeskartellamt ermittelt

Dass die Behörden bei den Öl-Multis trotzdem genau hinschauen, zeigt ein spannender Fall vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: VI-2 Kart 3/12 (V)). Hier ermittelte das Bundeskartellamt gegen ein großes Mineralölunternehmen. Der Vorwurf: Der Konzern habe seine Marktmacht missbraucht, um kleine, mittelständische Konkurrenten (die sogenannten freien Tankstellen) systematisch aus dem Markt zu drängen.

Wie soll das funktioniert haben? Der Konzern verkaufte den Sprit an den eigenen Zapfsäulen billiger an die Endkunden, als er ihn im Großhandel an die kleinen Konkurrenten abgab. Eine klassische “Preis-Schere”. Die kleinen Tankstellenbetreiber hatten so keine Chance mehr, profitabel zu wirtschaften. Das OLG Düsseldorf bestätigte in seinem Beschluss, dass das Kartellamt weitreichende Auskünfte und Verträge von dem Öl-Riesen einfordern durfte, um diese unbillige Behinderung aufzuklären.

Sollte das Kartellamt einen Verstoß feststellen, kann es teuer werden. Wie der BGH in einem Beschluss zum “Flüssiggas-Kartell” (Aktenzeichen: KRB 51/16 vom 9. Oktober 2018) feststellte, können Gerichte den sogenannten “kartellbedingten Mehrerlös” (also das Geld, das uns Verbrauchern zu Unrecht aus der Tasche gezogen wurde) schätzen und als Grundlage für drastische Millionen-Bußgelder nutzen.

Die politische Lösung: Übergewinnsteuer und staatliche Preis-Treiber

Weil das Kartellrecht bei stillschweigendem Mitziehen der Preise im Oligopol oft stumpf ist, fordert die Politik – wie aktuell etwa Bundestagspräsidentin Bärbel Bas – eine Übergewinnsteuer. Die Idee dahinter: Wenn Konzerne nicht durch eigene Leistung, sondern allein durch externe Krisen (wie Kriege oder Lieferengpässe) astronomische Extragewinne einfahren, soll der Staat einen Teil davon abschöpfen und an die Bürger zurückgeben. Juristisch ist das hochkomplex, da das deutsche Steuerrecht den Begriff des “Übergewinns” bislang nicht kennt und Eingriffe in die unternehmerische Freiheit gut begründet sein müssen.

Zur Wahrheit gehört beim Thema Spritpreise aber auch: Der Staat verdient kräftig mit. Neben der Energiesteuer und der Mehrwertsteuer treibt auch die CO2-Bepreisung die Kosten an der Zapfsäule in die Höhe. § 4 Abs. 1 CO2KostAufG (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz) regelt in Verbindung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, wie der Preis für Emissionszertifikate schrittweise steigt. Aktuell gibt es feste Preise pro Tonne CO2, ab 2027 bildet sich der Preis dann am Markt. Dieses Gesetz zwingt die Anbieter, die Kosten für den CO2-Ausstoß in den Preis einzukalkulieren – was politisch absolut gewollt ist, um den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen zu fördern.

Was Sie jetzt tun können

Auch wenn Sie die Weltmarktpreise nicht ändern können, sind Sie den Tankstellen nicht schutzlos ausgeliefert. Hier sind konkrete Schritte, die Sie sofort umsetzen können:

  1. Nutzen Sie offizielle Preis-Apps: Das Bundeskartellamt betreibt die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe. Laden Sie sich eine zugelassene App (wie clever-tanken oder ADAC Drive) herunter. Die Tankstellen sind gesetzlich verpflichtet, Preisänderungen in Echtzeit dorthin zu melden.
  2. Tanken Sie zur richtigen Uhrzeit: Statistiken zeigen eindeutig, dass Benzin und Diesel abends zwischen 18 und 22 Uhr am günstigsten sind. Morgens im Berufsverkehr zahlen Sie den höchsten Aufschlag. Planen Sie Ihre Tankstopps entsprechend.
  3. Stärken Sie den Wettbewerb: Fahren Sie gezielt freie Tankstellen an. Diese sind oft ein paar Cent günstiger und zwingen durch ihre bloße Existenz die großen Marken-Tankstellen dazu, ihre Preise nicht völlig ausufern zu lassen.
  4. Melden Sie Auffälligkeiten: Wenn Sie beobachten, dass in Ihrer Region (wo es vielleicht nur zwei Tankstellen gibt) die Preise immer auf die Minute genau identisch extrem stark ansteigen, können Sie sich mit einer Beschwerde an das Bundeskartellamt wenden. Die Behörde ist auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen.

Fazit

Die rechtlichen Mühlen mahlen langsam, und der Vorwurf der strafbaren Preistreiberei lässt sich an der Tankstelle juristisch kaum halten. Dennoch ist der Markt kein rechtsfreier Raum: Das Kartellamt wacht mit scharfen Instrumenten darüber, dass die Öl-Multis ihre Macht nicht missbrauchen, während die Politik über steuerliche Eingriffe wie die Übergewinnsteuer diskutiert. Bis hier Lösungen gefunden sind, bleibt Ihnen als Verbraucher vor allem eines: Stimmen Sie mit dem Lenkrad ab, vergleichen Sie konsequent die Preise und unterstützen Sie den Wettbewerb durch den Weg zur freien Tankstelle.

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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte können eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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