Streik im Nahverkehr: Ihre Rechte als Pendler bei Bus- und Bahnausfällen

Streik im Nahverkehr: Ihre Rechte als Pendler bei Bus- und Bahnausfällen Bild: KI-generiert, dient nur zur Veranschaulichung

Stellen Sie sich vor, Sie stehen morgens um sieben Uhr frierend an der Haltestelle, aber die Anzeigetafel bleibt dunkel. Der angekündigte Verdi-Streik im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat den Bus- und Bahnverkehr in Ihrer Stadt komplett lahmgelegt. Als Pendler stehen Sie nun vor einem massiven Problem: Der Chef wartet im Büro, das wichtige Meeting beginnt in einer Stunde, und das Taxi kostet ein halbes Vermögen. Genau in solchen Momenten kochen die Emotionen hoch – doch wer zahlt am Ende eigentlich die Zeche für den Streik? Lassen Sie uns gemeinsam bei einer Tasse Kaffee aufdröseln, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer wirklich haben und wann der Verkehrsbetrieb für Ihr Taxi oder Ihr Ticket aufkommen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie wegen eines Streiks zu spät zur Arbeit kommen, tragen Sie allein das Risiko und verlieren für diese Zeit streng genommen Ihren Anspruch auf Gehalt.
  • Eine Kündigung wegen streikbedingter Verspätung ist in der Regel nicht zulässig, sofern Sie Ihren Arbeitgeber sofort informieren und alles Zumutbare versucht haben.
  • Verkehrsbetriebe müssen Ihnen tagsüber bei einem Streik im Nahverkehr keine Taxikosten erstatten; Ausnahmen gelten oft nur tief in der Nacht.
  • Besitzer eines Deutschlandtickets haben bei Zugausfällen keinen Anspruch mehr darauf, einfach auf einen teuren ICE umzusteigen und sich die Kosten erstatten zu lassen.
  • Entschädigungen für Zeitkarten fallen bei Streiks im ÖPNV extrem gering aus und werden erst ab einem gesammelten Mindestbetrag ausgezahlt.

Zu spät zur Arbeit: Wer trägt das Wegerisiko?

Wenn der Bus nicht kommt, ist das ärgerlich. Wenn der Chef deshalb tobt, wird es ungemütlich. Im deutschen Arbeitsrecht gilt ein eiserner Grundsatz: Der Arbeitnehmer trägt das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet schlichtweg, dass es ganz allein Ihr Problem ist, wie Sie pünktlich an Ihren Arbeitsplatz gelangen. Ein Streik im Nahverkehr ändert daran nichts, denn er wird in den Nachrichten meist Tage vorher angekündigt.

Juristisch greift hier § 275 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraph regelt die Unmöglichkeit der Leistung. Das heißt: Die Arbeitszeit, die Sie verpasst haben, können Sie nicht exakt in diesem Moment nachholen. Sie werden für diese Stunde von Ihrer Arbeitspflicht befreit. Das klingt im ersten Moment gut, hat aber einen großen Haken: Ohne Arbeit gibt es auch keinen Lohn. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen für die Zeit der Verspätung das Gehalt kürzen oder verlangen, dass Sie die Zeit nacharbeiten.

Müssen Sie jetzt um Ihren Job bangen? Hier schützt Sie das KSchG (Kündigungsschutzgesetz). Das Kündigungsschutzgesetz sorgt dafür, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht grundlos oder willkürlich vor die Tür setzen dürfen. Wegen einer einmaligen Verspätung durch einen groß angelegten Warnstreik darf Ihr Chef Sie nicht kündigen. Aber Vorsicht: Sie haben die Pflicht, sich sofort zu melden! Wenn Sie einfach kommentarlos zu spät kommen, riskieren Sie eine Abmahnung.

Dass formale Spielregeln auch bei Streiks streng beachtet werden müssen, zeigt ein spannender Fall vor dem Arbeitsgericht Herford (Az. 1 Ca 912/02). Eine Arbeitnehmerin wollte sich an einem Warnstreik beteiligen und verließ ihren Arbeitsplatz – allerdings ohne vorher an der Stechuhr auszustempeln. Der Arbeitgeber erteilte ihr prompt eine Abmahnung. Die Frau klagte dagegen und argumentierte, während eines Streiks seien ihre Pflichten ausgesetzt. Das Gericht gab jedoch dem Arbeitgeber recht: Die Teilnahme an einem Streik entbindet nicht von grundlegenden betrieblichen Regeln wie der Pflicht, Arbeitszeiten korrekt zu erfassen. Für Sie als Pendler bedeutet das: Kommunikation ist alles. Rufen Sie im Büro an, sobald Sie merken, dass Sie feststecken.

Fahrgastrechte im ÖPNV: Wann zahlt die Bahn das Taxi?

Wenn Sie eine Fahrkarte kaufen, schließen Sie rechtlich gesehen einen Beförderungsvertrag nach § 631 BGB ab. Dieser Paragraph regelt den Werkvertrag – der Verkehrsbetrieb schuldet Ihnen als “Werk” den erfolgreichen Transport von A nach B. Wenn der Bus im Depot bleibt, wird dieser Vertrag gebrochen.

Doch Vorsicht: Streik ist ein juristisches Minenfeld. Oft berufen sich Verkehrsunternehmen auf “höhere Gewalt” (Force Majeure), um Schadenersatz abzuwehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu in der Vergangenheit grundlegende Entscheidungen getroffen. In einem wegweisenden Urteil (Az. X ZR 138/11 vom 21.08.2012) ging es zwar um Piloten, aber das Prinzip ist übertragbar: Der BGH entschied, dass ein Streik der eigenen Belegschaft – aufgerufen durch eine Gewerkschaft – als “außergewöhnlicher Umstand” gewertet werden kann. Das befreit das Unternehmen oft von pauschalen Ausgleichszahlungen, wie sie das Europarecht eigentlich vorsieht.

Was bedeutet das für Ihr Taxi zur Arbeit? Die Rechte von Bahnfahrern sind in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) sowie der EU-Verordnung VO (EU) 2021/782 geregelt. Diese Gesetze legen fest, wann Sie auf alternative Verkehrsmittel umsteigen dürfen. Im Nahverkehr (S-Bahnen, Regionalzüge) gibt es hier eine ganz klare, aber oft enttäuschende Regel.

Ein Pendler aus Dortmund musste das schmerzhaft erfahren. Er klagte vor dem Landgericht Dortmund (Az. 1 S 276/12), weil seine Regionalbahn eine Stunde Verspätung hatte und er Schadenersatz forderte. Das Gericht wies ihn ab und stellte klar: Ein Anspruch auf Erstattung von Taxikosten nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung besteht tagsüber schlichtweg nicht! Die EVO erlaubt eine Taxikostenerstattung (bis maximal 120 Euro) nur in zwei ganz bestimmten Fällen: Wenn Ihre planmäßige Ankunftszeit zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr nachts liegt, oder wenn der ausgefallene Zug die letzte planmäßige Verbindung des Tages war und Sie Ihr Ziel sonst nicht vor Mitternacht erreichen.

Da der Streik Sie meistens auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit trifft, bleiben Sie auf den Taxikosten sitzen. Bei Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen ist die Lage sogar noch schlechter: Hier greifen die EU-Fahrgastrechte für den Eisenbahnverkehr gar nicht erst, und es gibt bundesweit keine gesetzliche Pflicht, Ihnen ein Taxi zu zahlen.

Das Deutschlandticket: Lohnt sich der Kampf um Erstattung?

Millionen Pendler nutzen das Deutschlandticket. Seit einer Gesetzesänderung im August 2023 weht hier jedoch ein rauerer Wind. Das Deutschlandticket ist juristisch als “erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt” eingestuft worden.

Früher galt: Wenn Ihr Regionalzug mehr als 20 Minuten Verspätung hatte, durften Sie sich ein Ticket für den ICE kaufen und die Kosten später zurückfordern. Diese Regel wurde für das Deutschlandticket gestrichen! Sie dürfen bei einem Streik im Nahverkehr also nicht einfach in den Fernverkehr der Deutschen Bahn einsteigen – es sei denn, Sie zahlen das teure ICE-Ticket komplett aus eigener Tasche.

Bleibt noch die Fahrpreisentschädigung wegen Verspätung. Wenn Ihr Zug im Nahverkehr wegen des Streiks ausfällt oder mehr als 60 Minuten Verspätung hat, steht Ihnen theoretisch eine Entschädigung zu. Beim Deutschlandticket ist diese jedoch auf pauschal 1,50 Euro pro Vorfall begrenzt. Der Gesetzgeber hat zudem eine Bagatellgrenze eingezogen: Beträge unter 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Sie müssten also im selben Monat mindestens drei streikbedingte Zugausfälle von über einer Stunde dokumentieren und einreichen, um am Ende 4,50 Euro erstattet zu bekommen. Den bürokratischen Aufwand können Sie sich bei einer Tasse Kaffee gerne selbst durchrechnen.

Was Sie jetzt tun können

Damit Sie beim nächsten Streikaufruf nicht in Panik geraten, halten Sie sich an diesen Notfallplan:

  1. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort: Sobald Sie wissen, dass Ihr Bus oder Ihre Bahn bestreikt wird, rufen Sie Ihren Chef an. Warten Sie nicht, bis Ihre Schicht eigentlich beginnen würde.
  2. Organisieren Sie rechtzeitig Alternativen: Da der Streik meist Tage vorher angekündigt wird, greift die Ausrede “Das konnte ich nicht wissen” nicht. Klären Sie im Vorfeld, ob Sie Homeoffice machen können, bilden Sie Fahrgemeinschaften mit Kollegen oder weichen Sie auf das Fahrrad aus.
  3. Prüfen Sie Ihre Verbindungen bei Nachtschichten: Wenn Sie spät abends oder nachts arbeiten und Ihre Verbindung zwischen 0:00 und 5:00 Uhr ausfällt, heben Sie die Quittung für das Taxi gut auf. Hier haben Sie nach der Eisenbahn-Verkehrsordnung (bei Zügen) gute Chancen auf eine Erstattung bis 120 Euro.
  4. Prüfen Sie freiwillige Kulanzregelungen: Einige regionale Verkehrsverbünde bieten eine sogenannte “Mobilitätsgarantie” an, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht. Schauen Sie auf der Website Ihres örtlichen Anbieters nach, ob dort bei Streiks ausnahmsweise Taxikosten oder Carsharing-Gebühren übernommen werden.

Fazit

Ein Streik im Nahverkehr verlangt Pendlern starke Nerven ab, denn das rechtliche Risiko für den Arbeitsweg tragen Sie als Arbeitnehmer ganz allein. Auch wenn Entschädigungen für Taxifahrten oder das Deutschlandticket tagsüber gesetzlich fast ausgeschlossen sind, schützt Sie das Arbeitsrecht zumindest vor einer Kündigung, wenn Sie offen und frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren. Bleiben Sie gelassen, planen Sie voraus und machen Sie das Beste aus der Situation – manchmal ist eine Fahrgemeinschaft mit Kollegen ohnehin unterhaltsamer als die tägliche Fahrt in der überfüllten U-Bahn.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte können eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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