Digitaler Nachlass: Was passiert nach dem Tod mit meinen Online-Konten?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was mit Ihren WhatsApp-Chats, Ihren Fotos in der Cloud oder Ihrem Facebook-Profil passiert, wenn Sie morgen von einem Bus überfahren werden? Die bittere Wahrheit ist: Während wir uns penibel um das Haus, das Auto und das Sparbuch kümmern, bleibt unser digitales Leben nach dem Tod oft ein chaotisches schwarzes Loch für die Hinterbliebenen. Das betrifft Sie ganz direkt, denn ohne klare Vorsorge stehen Ihre Liebsten in ihrer Trauer nicht nur vor verschlossenen virtuellen Türen, sondern auch vor einem massiven rechtlichen und nervenaufreibenden Problem.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der digitale Nachlass wird rechtlich genauso behandelt wie das physische Erbe auf dem Bankkonto oder im Wohnzimmer.
  • Erben haben grundsätzlich das Recht, auf Social-Media-Konten, E-Mails und Cloud-Speicher des Verstorbenen zuzugreifen.
  • Große Tech-Konzerne dürfen den Zugang nicht einfach mit dem pauschalen Verweis auf den Datenschutz verweigern.
  • Ohne Passwörter und klare Anweisungen zu Lebzeiten nützt den Erben ihr Recht in der Praxis oft wenig, da die Durchsetzung Jahre dauern kann.
  • Kryptowährungen wie Bitcoin vererben sich zwar rechtlich, sind aber ohne den passenden digitalen Schlüssel für die Erben unwiederbringlich verloren.

Ihr Facebook-Konto gehört zum Erbe – genau wie das Sofa

Wenn wir über das Erben sprechen, denken die meisten an Immobilien, Schmuck oder Aktiendepots. Doch in der heutigen Zeit besteht ein riesiger Teil unseres Lebens aus reinen Daten. Die gute Nachricht: Das deutsche Recht hat hierauf eine klare Antwort.

Die Grundlage dafür bildet § 1922 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Dieser Paragraph regelt die sogenannte Gesamtrechtsnachfolge. Das bedeutet auf gut Deutsch: Mit dem Tod einer Person geht ihr gesamtes Vermögen als Ganzes auf die Erben über. Sie treten rechtlich exakt in die Fußstapfen des Verstorbenen. Und dieses “gesamte Vermögen” umfasst eben nicht nur physische Gegenstände, sondern auch Verträge – wie etwa den Nutzungsvertrag mit einem E-Mail-Provider oder einem sozialen Netzwerk.

Unterstützt wird dies durch weitere gesetzliche Regelungen. So besagt § 857 BGB, dass auch der reine Besitz auf den Erben übergeht. Wenn Sie also die tatsächliche Verfügungsgewalt über einen Server oder eine Festplatte hatten, geht diese Position auf Ihre Erben über.

Und was ist mit selbst geschriebenen Texten, Blogbeiträgen oder Ihren Urlaubsfotos? Hier greift § 28 Abs. 1 UrhG (Urheberrechtsgesetz). Dieser Paragraph stellt unmissverständlich klar: Das Urheberrecht ist vererblich. Ihre Erben haben also das Recht, über Ihre kreativen digitalen Werke zu bestimmen.

Das wegweisende Facebook-Urteil: Ein Meilenstein für Erben

Lange Zeit war unklar, wie diese alten Gesetze in der digitalen Welt der amerikanischen Tech-Giganten funktionieren. Die Konzerne weigerten sich schlichtweg, Konten von Verstorbenen freizugeben. Es brauchte einen tragischen Fall, um Rechtsklarheit zu schaffen.

Eine Mutter klagte sich durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Ihre 14-jährige Tochter war 2012 in Berlin unter ungeklärten Umständen von einer U-Bahn erfasst worden und gestorben. Die Mutter wollte Zugriff auf das Facebook-Konto ihrer Tochter, um in den Chat-Nachrichten nach Hinweisen auf einen möglichen Suizid zu suchen. Facebook verweigerte den Zugriff und versetzte das Konto in den sogenannten “Gedenkzustand”. In diesem Zustand war ein Einloggen selbst mit dem korrekten Passwort unmöglich.

Der Bundesgerichtshof fällte daraufhin ein historisches Urteil (BGH, Urteil vom 12.07.2018, Az. III ZR 183/17). Die Richter entschieden klar zugunsten der Mutter. Der Nutzungsvertrag mit Facebook geht nach § 1922 BGB auf die Erben über. Das Gericht wischte auch die Ausreden des US-Konzerns vom Tisch: Weder das Fernmeldegeheimnis noch der Datenschutz oder das sogenannte postmortale Persönlichkeitsrecht der Tochter stehen dem Zugang der Eltern entgegen.

Die Logik der Richter ist einleuchtend: Genauso wie Erben analoge Briefe und Tagebücher in der Wohnung des Verstorbenen lesen dürfen, dürfen sie auch digitale Nachrichten lesen. Ein Unterschied zwischen analogem und digitalem Nachlass darf nicht gemacht werden.

Auch Apple muss die digitalen Türen öffnen

Dass sich dieses BGH-Urteil auf alle Arten von digitalen Konten übertragen lässt, zeigt ein weiterer spannender Fall aus der Praxis. Diesmal ging es nicht um Facebook, sondern um die iCloud von Apple.

Ein Mann verstarb und hinterließ eine Erbengemeinschaft. Er hatte zu Lebzeiten einen iCloud-Account intensiv genutzt, in dem unzählige persönliche Dokumente und Fotos gespeichert waren. Die Erben wollten an diese Erinnerungen und Unterlagen heran. Apple stellte sich quer und verweigerte den Zugriff. Die Erben mussten klagen.

Das Landgericht Münster machte kurzen Prozess mit dem kalifornischen Konzern (Urteil vom 16.04.2019, Az. 14 O 565/18). Das Gericht verurteilte Apple dazu, den Erben Zugang zum vollständigen Benutzerkonto (der Apple ID) und allen darin vorgehaltenen Inhalten zu gewähren. Auch hier stützten sich die Richter auf den § 1922 BGB. Der Anspruch auf Zugangsgewährung ist vererblich, und amerikanische Konzerne können sich nicht durch eigene Geschäftsbedingungen über das deutsche Erbrecht hinwegsetzen.

Gibt es Grenzen beim digitalen Nachlass?

Trotz dieser sehr erbenfreundlichen Rechtsprechung gibt es Grenzen. Man muss juristisch sauber zwischen dem Vertrag (der vererbt wird) und höchstpersönlichen Rechten unterscheiden.

Ein gutes Beispiel liefert eine weitere Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 23.05.2017, Az. VI ZR 261/16). In diesem Fall ging es um einen Mann, dessen Persönlichkeitsrechte durch Artikel im Internet schwer verletzt wurden. Er verstarb während des laufenden Gerichtsverfahrens. Seine Witwe wollte den Anspruch auf Schmerzensgeld (Geldentschädigung) weiterverfolgen. Der BGH sagte hier: Nein. Der Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung ist grundsätzlich nicht vererblich. Solche emotionalen Genugtuungsansprüche sind so eng mit der Person verknüpft, dass sie mit dem Tod erlöschen.

Eine ganz andere, rein praktische Grenze bildet die Technik – bestes Beispiel sind Kryptowährungen. Rechtlich gesehen gehören Ihre Bitcoins selbstverständlich zum Nachlass. Aber die Blockchain interessiert sich nicht für Gerichtsurteile oder Erbscheine. Wenn Sie Ihre Bitcoins auf einem privaten Wallet gespeichert haben und das Passwort (den Private Key) mit ins Grab nehmen, ist das Geld für Ihre Erben für immer verloren. Keine Bank und kein Richter der Welt kann dieses Konto dann noch knacken.

Was Sie jetzt tun können

Damit Ihre Angehörigen im Ernstfall nicht jahrelang gegen Tech-Konzerne klagen müssen oder vor verschlüsselten Festplatten verzweifeln, müssen Sie aktiv werden. Das Recht ist zwar auf der Seite der Erben, aber die praktische Umsetzung liegt in Ihrer Hand.

  1. Erstellen Sie eine digitale Inventarliste: Schreiben Sie auf, wo Sie überall Konten haben (E-Mail, Social Media, Abos, Cloud-Dienste, Krypto-Börsen). Ein Passwort-Manager ist hierfür das beste Werkzeug.
  2. Bestimmen Sie einen digitalen Nachlassverwalter: Sie können in Ihrem Testament eine Vertrauensperson benennen, die sich speziell um Ihren digitalen Nachlass kümmert. Das entlastet die restlichen Erben enorm.
  3. Nutzen Sie die Bordmittel der Tech-Giganten: Bei Apple (“Nachlasskontakt”), Facebook (“Nachlasskontakt”) und Google (“Kontoinaktivitäts-Manager”) können Sie direkt in den Einstellungen festlegen, wer nach Ihrem Tod oder bei längerer Inaktivität Zugriff auf Ihre Daten erhalten soll. Richten Sie das noch heute ein.
  4. Hinterlegen Sie das Master-Passwort sicher: Wenn Sie einen Passwort-Manager nutzen, müssen Ihre Erben nur ein einziges Passwort kennen. Notieren Sie dieses Master-Passwort (oder den Zugangscode zu Ihrem Handy) auf einem Zettel und legen Sie diesen zu Ihren wichtigsten Dokumenten, in einen Tresor oder hinterlegen Sie ihn beim Notar.
  5. Treffen Sie Entscheidungen für das “Danach”: Schreiben Sie einen informellen Brief an Ihre Angehörigen. Was soll mit Ihrem Facebook-Profil passieren? Soll es gelöscht oder in den Gedenkzustand versetzt werden? Welche Festplatten dürfen ungesehen formatiert werden?

Fazit

Das deutsche Recht hat den Sprung ins digitale Zeitalter geschafft: Ihr digitales Leben gehört genauso zu Ihrem Nachlass wie Ihr Bankkonto, und Ihre Erben haben ein starkes Recht auf Zugang. Nehmen Sie sich am kommenden Wochenende eine Stunde Zeit, um Ihre Passwörter zu ordnen und Nachlasskontakte einzurichten – Ihre Liebsten werden Ihnen für diese Klarheit in einer ohnehin dunklen Zeit unendlich dankbar sein.

Mit Anwalt GURU können Sie Ihre Situation kostenlos prüfen lassen und erfahren, wie Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben.

Jetzt im App Store laden | Jetzt bei Google Play

Haben Sie ein ähnliches Rechtsproblem?

Anwalt GURU gibt Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung mit echten Urteilen – kein Kostenrisiko.