Kündigung wegen Eigenbedarf: Was Mieter wissen müssen

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist für viele Mieter ein Schreckensszenario. Doch nicht jede Eigenbedarfskündigung ist rechtmäßig. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie sich wehren können.

Was ist Eigenbedarf?

Von Eigenbedarf spricht man, wenn der Vermieter die Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt. Dies ist in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt.

Voraussetzungen für eine wirksame Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung muss folgende Kriterien erfüllen:

  1. Schriftform: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen
  2. Begründung: Der Vermieter muss den Eigenbedarf konkret begründen
  3. Kündigungsfrist: Je nach Mietdauer 3-9 Monate
  4. Berechtigtes Interesse: Der Bedarf muss tatsächlich und nachvollziehbar sein

Wann können Sie Widerspruch einlegen?

Sie können der Kündigung widersprechen, wenn:

  • Die Kündigung für Sie eine besondere Härte darstellt
  • Der Eigenbedarf vorgetäuscht ist
  • Die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde
  • Die Begründung unzureichend ist

Wichtig: Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist schriftlich beim Vermieter eingehen.

Härtefälle im Mietrecht

Besondere Härten können sein:

  • Hohes Alter des Mieters
  • Schwere Krankheit
  • Schwangerschaft
  • Lange Mietdauer (über 20 Jahre)
  • Keine Ersatzwohnung zu finden

Was tun bei einer Eigenbedarfskündigung?

  1. Ruhe bewahren und Fristen notieren
  2. Kündigung prüfen lassen (Formfehler?)
  3. Härtegründe sammeln und dokumentieren
  4. Widerspruch fristgerecht einreichen
  5. Bei Bedarf Anwalt konsultieren

Fazit

Nicht jede Eigenbedarfskündigung muss akzeptiert werden. Prüfen Sie die Kündigung sorgfältig und nutzen Sie Ihre Rechte als Mieter.


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Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte können eine individuelle rechtliche Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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