Scheidung Kosten: Die Kurzantwort
Eine Scheidung in Deutschland kostet mindestens ca. 1.000 Euro, kann aber je nach Einkommen und Vermögen bis zu 15.000 Euro und mehr betragen. Die Kosten setzen sich zusammen aus:
Gerichtskosten
ab 254 Euro
abhängig vom Verfahrenswert
Anwaltskosten
ab 580 Euro
mind. 1 Anwalt ist Pflicht
Gesamt (Minimum)
ab ca. 1.000 Euro
bei einvernehmlicher Scheidung
Wie wird der Verfahrenswert berechnet?
Der Verfahrenswert bestimmt die Höhe der Scheidungskosten.
Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) ist die Berechnungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltskosten. Er wird vom Familiengericht festgesetzt und berechnet sich aus:
Nettoeinkommen beider Ehepartner (x 3 Monate)
Das gemeinsame Nettoeinkommen beider Ehepartner wird mit 3 multipliziert. Beispiel: Verdienen Sie 2.500 Euro und Ihr Partner 1.500 Euro netto, ergibt das: (2.500 + 1.500) x 3 = 12.000 Euro Verfahrenswert.
Vermögen (abzüglich Freibeträge)
Vermögen über ca. 15.000 Euro (Freibetrag pro Person) wird teilweise zum Verfahrenswert addiert. Immobilien, Sparguthaben und Wertpapiere zählen dazu. Die genaue Berechnung variiert je nach Gericht.
Versorgungsausgleich (+ ca. 10% pro Anrecht)
Für den Versorgungsausgleich (Aufteilung der Rentenansprüche) kommen in der Regel 10% des Verfahrenswerts pro Anrecht hinzu. Bei den meisten Paaren sind das 2-4 Anrechte.
Scheidungskosten: 3 Rechenbeispiele
So viel kostet eine Scheidung in der Praxis.
| Situation | Verfahrenswert | Gerichtskosten | Anwaltskosten | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Geringverdiener Gemeinsam 2.000 Euro netto | 6.000 Euro | 254 Euro | ca. 580 Euro | ca. 1.030 Euro |
| Durchschnitt Gemeinsam 5.000 Euro netto | 15.000 Euro | 406 Euro | ca. 1.500 Euro | ca. 2.700 Euro |
| Gutverdiener Gemeinsam 10.000 Euro netto | 30.000 Euro | 634 Euro | ca. 2.800 Euro | ca. 5.200 Euro |
* Geschätzte Kosten bei einvernehmlicher Scheidung mit einem Anwalt. Bei zwei Anwälten verdoppeln sich die Anwaltskosten. Alle Angaben ohne Gewähr.
Folgesachen: Was die Scheidung zusätzlich kosten kann
Neben der reinen Scheidung können sogenannte Folgesachen den Verfahrenswert erhöhen.
Wenn Sie sich nicht einvernehmlich über alle Punkte einigen können, entscheidet das Familiengericht im sogenannten Scheidungsverbund auch über:
| Folgesache | Verfahrenswert | Typische Zusatzkosten |
|---|---|---|
| Versorgungsausgleich | 10% des Scheidungs-Verfahrenswerts pro Anrecht | 200-800 Euro |
| Unterhalt (Ehegatten/Kinder) | Jahresbetrag des geforderten Unterhalts | 500-3.000+ Euro |
| Zugewinnausgleich | Höhe der Ausgleichsforderung | 1.000-10.000+ Euro |
| Sorgerecht / Umgangsrecht | Pauschal ca. 4.000 Euro | 500-1.500 Euro |
Tipp: Je mehr Folgesachen Sie vor dem Scheidungsverfahren einvernehmlich klären (idealerweise in einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar), desto günstiger wird die Scheidung. Die Notarkosten sind in der Regel deutlich geringer als die Gerichts- und Anwaltskosten bei streitigen Folgesachen.
Verfahrenskostenhilfe: Scheidung auch ohne Geld
Wer sich die Scheidung nicht leisten kann, hat Anspruch auf staatliche Unterstützung.
Wenn Ihr Einkommen nicht ausreicht, um die Scheidungskosten zu tragen, können Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Der Staat übernimmt dann ganz oder teilweise die Gerichts- und Anwaltskosten.
Voraussetzungen für VKH
- Bedürftigkeit: Ihr Einkommen nach Abzug von Freibeträgen und Wohnkosten reicht nicht aus, um die Verfahrenskosten zu tragen
- Erfolgsaussicht: Das Scheidungsverfahren muss hinreichende Aussicht auf Erfolg haben (bei Scheidung nach Trennungsjahr praktisch immer gegeben)
- Keine Mutwilligkeit: Die Scheidung darf nicht mutwillig sein
So beantragen Sie VKH
Den Antrag stellt Ihr Anwalt zusammen mit dem Scheidungsantrag beim Familiengericht. Sie müssen das Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen und Belege beifügen (Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag).
Wichtig: VKH ist kein Geschenk — bei Verbesserung Ihrer finanziellen Situation kann das Gericht bis zu 4 Jahre nach Abschluss eine Rückzahlung in Raten anordnen (§ 120a ZPO).
So sparen Sie bei der Scheidung
Praktische Tipps zur Kostenreduzierung.
Einvernehmliche Scheidung
Wenn Sie sich über alles einig sind, brauchen Sie nur einen Anwalt statt zwei. Das spart ca. 40% der Anwaltskosten.
Versorgungsausgleich ausschließen
Bei kurzen Ehen (unter 3 Jahren) oder notarieller Vereinbarung kann der Versorgungsausgleich entfallen. Das senkt den Verfahrenswert.
Verfahrenskostenhilfe beantragen
Bei niedrigem Einkommen übernimmt der Staat die Kosten. Ähnlich wie Prozesskostenhilfe beim Zivilgericht.
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Scheidung online einreichen: Geht das?
Was hinter der "Online-Scheidung" steckt.
Eine komplett online durchgeführte Scheidung gibt es in Deutschland nicht — der Scheidungstermin vor dem Familiengericht ist Pflicht. Aber:
- Online-Kommunikation mit dem Anwalt ist möglich und spart Kosten
- Dokumente digital einreichen beschleunigt das Verfahren
- Seit 2025 können Termine teilweise per Videoschalte stattfinden
- Die Vorbereitung können Sie komplett online erledigen
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Häufige Fragen zu Scheidungskosten
Wer bezahlt die Scheidung?
Grundsätzlich trägt jeder Ehepartner seine eigenen Anwaltskosten. Die Gerichtskosten werden in der Regel hälftig geteilt. Bei einvernehmlicher Scheidung mit nur einem Anwalt kann vereinbart werden, dass die Kosten geteilt werden.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert in der Regel 4-6 Monate nach dem Trennungsjahr. Eine streitige Scheidung kann 1-3 Jahre dauern. Das Trennungsjahr (12 Monate) ist in den meisten Fällen Voraussetzung.
Kann ich die Scheidung von der Steuer absetzen?
Seit 2017 sind Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16). Es gibt nur wenige Ausnahmen, z.B. wenn die Existenzgrundlage bedroht ist.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung ist die günstigste Variante. Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von 4.000 Euro rechnen Sie mit ca. 1.500-2.500 Euro Gesamtkosten (mit einem Anwalt). Sind Sie sich über Unterhalt, Vermögen und Sorgerecht einig, entfallen teure Folgesachen.
Brauche ich bei einer Scheidung einen Anwalt?
Ja, mindestens ein Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen (Anwaltszwang nach § 114 FamFG). Der andere Partner kann zustimmen, ohne einen eigenen Anwalt zu beauftragen.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- Gerichtskosten: Gerichtskostengesetz (GKG), Anlage 2 — Gebührentabelle
- Anwaltskosten: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Vergütungsverzeichnis Anlage 1
- Steuerliche Absetzbarkeit: BFH, Urteil vom 18.05.2017, Az. VI R 9/16
- Verfahrenskostenhilfe: §§ 114 ff. ZPO i.V.m. § 113 FamFG
- Anwaltszwang: § 114 Abs. 1 FamFG
Stand: März 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht.