Kurzantwort
Erstberatung beim Anwalt: Die Kurzantwort
Ein erstes Beratungsgespräch darf dich als Verbraucher höchstens 190 Euro netto kosten – mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 226,10 Euro brutto. So steht es in § 34 Absatz 1 RVG. Das ist die gesetzliche Obergrenze, nicht der übliche Preis: Viele Kanzleien nehmen weniger, manche bieten das Erstgespräch kostenlos an. Teurer wird es erst, wenn der Anwalt den Fall übernimmt.
Erstes Beratungsgespräch
max. 226,10 Euro
190 Euro netto, Obergrenze für Verbraucher (§ 34 Abs. 1 RVG)
Anwalts-Stundensatz
195–292 Euro
niedrigste bzw. höchste Stundensätze im Mittel (STAR-Bericht 2025 der BRAK, Wirtschaftsjahr 2024)
Mit Beratungshilfeschein
15 Euro
Eigenanteil bei bewilligter Beratungshilfe (Nr. 2500 VV RVG)
Wichtig zu wissen: Der Deckel gilt für die Beratung – also für Rat und Auskunft, die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Sobald der Anwalt für dich nach außen tätig wird, gelten andere Gebühren. Was das konkret bedeutet, steht weiter unten in der Kostentabelle.
Kostenlogik
Vier Preise, die du auseinanderhalten musst
„Was kostet ein Anwalt?" hat keine einzige Antwort – es kommt darauf an, was er für dich tut.
1. Erstberatungsgebühr – gedeckelt auf 190 Euro netto
Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher gilt die Obergrenze von 190 Euro netto (§ 34 Absatz 1 RVG). Das Gesetz sagt zugleich: Der Anwalt soll auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wird nichts vereinbart, gilt bürgerliches Recht – und für dich als Verbraucher eben der Deckel.
2. Weitere Beratung oder schriftliches Gutachten – bis 250 Euro netto
Geht die Beratung über das erste Gespräch hinaus oder soll der Anwalt ein schriftliches Gutachten schreiben, liegt die Verbraucher-Obergrenze bei 250 Euro netto je Beratung beziehungsweise Gutachten (§ 34 Absatz 1 RVG). Auch das ist eine Höchstgrenze, kein Festpreis.
3. Stundenhonorar – frei vereinbart, schriftlich festgehalten
Statt nach Gebühren kann eine Kanzlei nach Zeit abrechnen. Wie hoch der Stundensatz ausfällt, hängt von Kanzlei und Rechtsgebiet ab: Nach dem STAR-Bericht 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer (Wirtschaftsjahr 2024) lagen die niedrigsten Stundensätze bundesweit im Mittel bei 195 Euro, die höchsten im Mittel bei 292 Euro. Eine solche Vergütungsvereinbarung braucht Textform, muss als Vergütungsvereinbarung bezeichnet, deutlich abgesetzt und darf nicht Teil der Vollmacht sein (§ 3a Absatz 1 RVG).
4. RVG-Gebühren nach Gegenstandswert – wenn der Anwalt den Fall übernimmt
Sobald der Anwalt für dich tätig wird – Brief an die Gegenseite, Verhandlung, Vertretung –, entsteht die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Ihr Rahmen reicht von 0,5 bis 2,5; mehr als 1,3 darf nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Die Basis ist der Gegenstandswert, also der wirtschaftliche Wert deines Streits, nach der Tabelle in Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 RVG. Richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, muss der Anwalt dich vor Auftragsübernahme darauf hinweisen (§ 49b Absatz 5 BRAO).
Und ein Detail, das viele übersehen: Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Beratungsgebühr angerechnet, sobald derselbe Anwalt danach in derselben Sache weiterarbeitet (§ 34 Absatz 2 RVG). Die 190 Euro sind dann kein verlorenes Geld, sondern eine Anzahlung.
Kostentabelle
Was der Anwalt kostet, wenn es weitergeht
Geschäftsgebühr 1,3 nach dem Gegenstandswert – Stand 2026.
| Gegenstandswert | Gebühr (Tabelle) | 1,3 Geschäftsgebühr | brutto mit Auslagen |
|---|---|---|---|
| 1.000 Euro z. B. einbehaltene Kaution | 93,00 Euro | 120,90 Euro | ca. 168 Euro |
| 2.000 Euro z. B. strittige Nebenkosten | 176,00 Euro | 228,80 Euro | ca. 296 Euro |
| 5.000 Euro z. B. offene Forderung | 354,50 Euro | 460,85 Euro | ca. 572 Euro |
| 10.000 Euro z. B. Streit ums Gehalt | 652,00 Euro | 847,60 Euro | ca. 1.032 Euro |
| 25.000 Euro z. B. Kündigungsstreit | 927,00 Euro | 1.205,10 Euro | ca. 1.458 Euro |
* Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG mit dem Regelsatz 1,3, Gebührentabelle nach Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 RVG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung, zuzüglich Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG (20 Prozent der Gebühren, höchstens 20 Euro) und 19 Prozent Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG. Die Beispiele in der linken Spalte sind Orientierungen; den Gegenstandswert bestimmt der konkrete Fall. Kommt es zum Gerichtsverfahren, kommen Verfahrens-, Termins- und Gerichtsgebühren hinzu. Alle Angaben ohne Gewähr.
Wie hoch ist der Gegenstandswert in deinem Fall? Beschreibe deine Situation – die kostenlose Ersteinschätzung ordnet ein, worum es rechtlich geht und welche Fragen du dem Anwalt stellen solltest.
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Kostenlose Erstberatung: drei Wege, die es wirklich gibt
Ehrlich eingeordnet – zwei davon hängen an Voraussetzungen.
Das kostenlose Erstgespräch der Kanzlei
Manche Kanzleien werben damit – und das ist zulässig, weil in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden darf, solange sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4 Absatz 1 RVG). Es ist aber eine freiwillige Leistung: Ohne Absprache gilt die Gebühr nach § 34 RVG. Frage vor dem Termin, was das Gespräch kostet.
Beratungshilfe: 15 Euro statt 190 Euro
Wer die Kosten nicht aufbringen kann, bekommt auf Antrag beim Amtsgericht Beratungshilfe (§ 1 BerHG). Beim Anwalt zahlst du dann nur die Beratungshilfegebühr von 15 Euro (Nr. 2500 VV RVG); den Rest übernimmt die Landeskasse (§ 44 RVG).
Rechtsschutzversicherung
Deckt dein Vertrag den Bereich ab, übernimmt die Versicherung die Anwaltskosten – abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung. Die meisten Versicherer verlangen laut Verbraucherzentrale eine Wartezeit von drei Monaten. Hol vor dem Termin die Deckungszusage ein.
So kommst du an den Beratungshilfeschein
Beratungshilfe gibt es für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen (§ 1 BerHG): Du kannst die Mittel nicht aufbringen, es steht dir keine andere zumutbare Hilfe zur Verfügung, und die Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig. Für die wirtschaftliche Prüfung gelten die Maßstäbe der Prozesskostenhilfe.
- Wo: Antrag beim Amtsgericht deines Wohnsitzes – persönlich, schriftlich oder über das dortige Formular.
- Was mitbringen: Einkommensnachweise, Mietvertrag, Kontoauszüge und die Unterlagen zu deinem Rechtsproblem.
- Danach: Mit dem Berechtigungsschein gehst du zu einem Anwalt deiner Wahl und zahlst dort nur die 15 Euro.
- Sonderfall Stadtstaaten: In Bremen und Hamburg tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe, in Berlin hast du die Wahl zwischen beidem (§ 12 BerHG).
Übrigens: Dass dich ein Anwalt womöglich unentgeltlich beraten würde, gilt ausdrücklich nicht als „andere Möglichkeit der Hilfe" (§ 1 Absatz 2 BerHG). Ein kostenloses Erstgespräch schließt den Beratungshilfeschein also nicht aus.
Vorbereitung
So nutzt du die Erstberatung optimal
Die Beratungszeit ist bezahlt – egal, ob du 190 Euro oder 15 Euro zahlst.
Ein Erstgespräch dauert selten länger als eine Stunde. Wer unsortiert ankommt, verbringt die erste Hälfte damit, dem Anwalt zu erklären, was überhaupt passiert ist – und bekommt am Ende eine halbe Antwort. Wer vorbereitet kommt, nutzt dieselbe Stunde für das, wofür Anwälte wirklich gut sind: Einschätzung und Strategie. Genau daraus entsteht die Ersparnis; nicht aus einem billigeren Anwalt, sondern aus einer besser genutzten Stunde. Mehr dazu auf unserer Seite Anwaltskosten sparen.
Die vier Dinge, die du mitbringen solltest
- Eine Chronologie. Was ist wann passiert? Mit Datum, in Stichpunkten, auf einer Seite.
- Die Dokumente. Vertrag, Schreiben der Gegenseite, Kündigung, Abrechnung, dein bisheriger Schriftwechsel – geordnet, nicht als Stapel.
- Deine Fristen. Steht auf einem der Schreiben ein Datum, bis zu dem du reagieren musst? Das gehört ganz nach oben.
- Deine Fragen und dein Ziel. Willst du Geld, eine Entschuldigung, deinen Job behalten oder einfach Ruhe? Der Anwalt kann nur beraten, wenn er dein Ziel kennt.
Erst Anwalt GURU, dann Anwalt
Genau diese vier Punkte sind das, was Anwalt GURU für dich vorbereitet. Du beschreibst deinen Fall im Chat oder fotografierst das Schreiben ab und bekommst eine kostenlose Ersteinschätzung mit den passenden Gesetzen und echten Urteilen aus vergleichbaren Fällen. Mit einem Klick wird daraus ein Falldokument: Sachverhalt, rechtliche Punkte, Fristen und die Fragen für deinen Anwalt – kompakt auf einem Blatt.
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Wo du danach weiterliest
Je nachdem, worum es geht: Beim Streit mit dem Arbeitgeber führt der Weg zum Anwalt für Arbeitsrecht, bei Ärger mit dem Vermieter zum Anwalt für Mietrecht. Wenn es um eine Trennung geht, rechnest du am besten gleich mit der ganzen Summe – die Scheidungskosten folgen einer eigenen Logik nach Verfahrenswert.
FAQ
Häufige Fragen zur Erstberatung beim Anwalt
Was kostet die Erstberatung beim Anwalt?
Für Verbraucher ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch auf 190 Euro netto gedeckelt (§ 34 Absatz 1 RVG). Mit 19 Prozent Umsatzsteuer sind das 226,10 Euro brutto – das ist die gesetzliche Obergrenze, nicht der Normalpreis. Viele Kanzleien nehmen weniger, einige bieten das Erstgespräch kostenlos an. Vereinbare den Preis am Telefon, bevor du den Termin bestätigst.
Ist die Erstberatung beim Anwalt kostenlos?
Nicht automatisch. Erlaubt ist es: In außergerichtlichen Angelegenheiten darf eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, solange sie in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko steht (§ 4 Absatz 1 RVG) – deshalb können Kanzleien ein kostenloses Erstgespräch anbieten. Ohne ausdrückliche Absprache gilt aber die Gebühr nach § 34 RVG bis zur Obergrenze von 190 Euro netto. Frage deshalb immer vorher, ob das Erstgespräch kostenlos ist – und lass dir die Antwort per E-Mail bestätigen.
Gilt die 190-Euro-Grenze für jeden?
Nein. Der Deckel des § 34 Absatz 1 RVG gilt nur, wenn du Verbraucher bist – also wenn es um eine private Angelegenheit geht (§ 13 BGB). Geht es um dein Gewerbe oder deine selbstständige Tätigkeit, gibt es keine gesetzliche Obergrenze; dann zählt allein, was du mit der Kanzlei vereinbarst.
Was kostet es, wenn der Anwalt den Fall danach übernimmt?
Dann gilt nicht mehr die Beratungsgebühr, sondern die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Sie hat einen Rahmen von 0,5 bis 2,5; im Regelfall werden 1,3 angesetzt. Grundlage ist der Gegenstandswert nach der Tabelle in Anlage 2 zu § 13 Absatz 1 Satz 3 RVG. Bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro sind das rund 572 Euro brutto inklusive Auslagenpauschale und Umsatzsteuer. Gute Nachricht: Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die Beratungsgebühr auf diese Gebühr angerechnet (§ 34 Absatz 2 RVG).
Was ist ein Beratungshilfeschein und wie bekomme ich ihn?
Beratungshilfe ist staatliche Hilfe für die Beratung außerhalb eines Gerichtsverfahrens. Du bekommst sie auf Antrag beim Amtsgericht deines Wohnsitzes, wenn du die Kosten nicht aufbringen kannst, dir keine andere zumutbare Hilfe offensteht und die Beratung nicht mutwillig ist (§ 1 BerHG). Beim Anwalt zahlst du dann nur die Beratungshilfegebühr von 15 Euro (Nr. 2500 VV RVG, § 44 Satz 2 RVG). In Bremen und Hamburg tritt die öffentliche Rechtsberatung an die Stelle der Beratungshilfe, in Berlin hast du die Wahl (§ 12 BerHG).
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Erstberatung?
Nur wenn dein Vertrag den passenden Baustein enthält und der Fall in einen versicherten Bereich fällt. Laut Verbraucherzentrale verlangen die meisten Versicherer eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn, manche sechs. Hol dir vor dem Termin die Deckungszusage – erst danach weißt du sicher, wer die Rechnung bezahlt.
Muss der Anwalt mir die Kosten vorher sagen?
Richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert, muss der Anwalt dich darauf vor Übernahme des Auftrags hinweisen (§ 49b Absatz 5 BRAO). Eine Vergütungsvereinbarung – etwa ein Stundenhonorar – braucht Textform, muss als solche bezeichnet und deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht stehen (§ 3a Absatz 1 RVG). Ein Preis, den dir niemand schriftlich geben will, ist ein Warnsignal.
Wie bereite ich mich auf die Erstberatung vor?
Bring drei Dinge mit: eine kurze Chronologie deines Falls mit Datum, die Dokumente dazu (Vertrag, Schreiben der Gegenseite, Fristen) und eine Liste deiner Fragen. Wer unsortiert ankommt, verbraucht die Beratungszeit mit Aktensortieren. Mit der kostenlosen Ersteinschätzung von Anwalt GURU erstellst du daraus ein Falldokument, das genau diese drei Punkte strukturiert enthält.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- Erstberatungsgebühr: § 34 RVG — Beratung, Gutachten und Mediation; Verbraucher-Obergrenze 250 Euro, erstes Beratungsgespräch höchstens 190 Euro; Absatz 2 zur Anrechnung
- Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung: § 4 RVG — in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig (Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs)
- Vergütungsvereinbarung: § 3a Abs. 1 RVG — Textform, Bezeichnung, deutliche Absetzung, nicht in der Vollmacht
- Gebührentabelle und Geschäftsgebühr: Anlage 2 zu § 13 Abs. 1 Satz 3 RVG und Nr. 2300, 7002, 7008 des Vergütungsverzeichnisses (Anlage 1 RVG), Fassung nach dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025) (BGBl. 2025 I Nr. 109)
- Beratungshilfe: § 1 BerHG (Voraussetzungen), § 8 BerHG (Vergütung), § 12 BerHG (Bremen, Hamburg, Berlin), § 44 RVG und Nr. 2500 VV RVG (15 Euro)
- Hinweispflichten des Anwalts: § 49b BRAO — Abs. 1 (keine Unterschreitung, soweit das RVG nichts anderes bestimmt), Abs. 5 (Hinweis auf Gegenstandswert-Gebühren)
- Stundensätze: STAR-Bericht 2025 der Bundesrechtsanwaltskammer (Wirtschaftsjahr 2024): niedrigste Stundensätze im Mittel 195 Euro, höchste im Mittel 292 Euro
- Rechtsschutzversicherung: Verbraucherzentrale: Rechtsschutzversicherung – überflüssig oder sinnvoll? (Wartezeiten, Deckungsablehnung)
Stand: September 2026. Alle Beträge nach den seit 1. Juni 2025 geltenden Gebührentabellen. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.