Kurzantwort
Pflichtteil beim Erbe: Die Kurzantwort
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes deines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 BGB). Ihn bekommen nur Kinder und weitere Abkömmlinge, die Eltern und der Ehegatte – Geschwister nie. Er ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben, kein Anteil am Haus und kein Zugriff aufs Konto. Beispiel: Ehepartnerin und zwei Kinder, ein Kind enterbt, Nachlass 400.000 Euro – der Pflichtteil dieses Kindes beträgt 50.000 Euro. Verjährung: in der Regel drei Jahre (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Deine Quote
Halber Erbteil
die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2303 Abs. 1 BGB
Verjährung
3 Jahre
ab Schluss des Jahres der Kenntnis, §§ 195, 199 Abs. 1 BGB
Schenkungen zählen mit
bis 10 Jahre
je Jahr ein Zehntel weniger, § 2325 Abs. 3 BGB
Wichtig zuerst: Ein Testament, das dich nicht nennt, ist keine Endstation. Der Pflichtteil ist genau für diesen Fall gemacht – er entsteht automatisch mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1 BGB), niemand muss ihn dir zusprechen. Aber er kommt auch nicht von selbst: Du musst ihn bei den Erben geltend machen, und dafür läuft eine Uhr.
Berechtigte
Wer bekommt einen Pflichtteil – und wer nicht
Der Kreis ist im Gesetz abschließend geregelt. Er ist kleiner, als die meisten denken.
Pflichtteilsberechtigt sind nur drei Gruppen: die Abkömmlinge des Erblassers, seine Eltern und sein Ehegatte (§ 2303 Abs. 1 und 2 BGB). Wer nicht dazugehört, geht bei einem wirksamen Testament leer aus – auch, wenn er sich jahrelang gekümmert hat.
- Kinder – immer, eheliche wie nichteheliche, adoptierte wie leibliche. Sie sind gesetzliche Erben erster Ordnung und erben zu gleichen Teilen (§ 1924 Abs. 1 und 4 BGB).
- Enkel und Urenkel – nur, wenn ihr eigener Elternteil weggefallen ist (§ 1924 Abs. 3 BGB). Solange das Kind des Erblassers lebt und selbst den Pflichtteil verlangen kann, sind entferntere Abkömmlinge nicht berechtigt (§ 2309 BGB).
- Eltern – nur, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkel hinterlässt. Auch das steht in § 2309 BGB: Ein Abkömmling, der die Eltern in der gesetzlichen Erbfolge verdrängen würde, verdrängt sie auch beim Pflichtteil.
- Ehegatte – solange die Ehe zum Zeitpunkt des Todes bestand.
- Geschwister – nein. Sie sind zwar gesetzliche Erben zweiter Ordnung (§ 1925 BGB), stehen aber nicht in § 2303 BGB. Ein Testament kann sie deshalb vollständig ausschließen.
Entziehen kann der Erblasser den Pflichtteil nur in sehr engen Ausnahmefällen – etwa nach einem Anschlag auf sein Leben, einem schweren vorsätzlichen Verbrechen gegen ihn oder nahe Angehörige, oder bei böswilliger Verletzung der gesetzlichen Unterhaltspflicht (§ 2333 BGB). „Wir haben seit zehn Jahren keinen Kontakt“ genügt dafür nicht.
Berechnung
Pflichtteil beim Erbe: wie hoch ist er?
Zwei Schritte – und den ersten machen die meisten falsch.
Schritt 1: Bestimme deinen gesetzlichen Erbteil – den Anteil, den du ohne jedes Testament bekommen hättest. Schritt 2: Halbiere ihn (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Das Ergebnis, mal dem Nachlasswert, ist dein Anspruch in Euro.
Der Stolperstein sitzt in Schritt 1: Lebt ein Ehepartner und galt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (der Normalfall ohne Ehevertrag), erhöht sich dessen gesetzlicher Erbteil pauschal um ein Viertel (§ 1371 Abs. 1 BGB). Für alle anderen bleibt weniger übrig – die Quote der Kinder halbiert sich gegenüber der Rechnung ohne Ehepartner.
| Familienkonstellation | Gesetzlicher Erbteil | Pflichtteil | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| 1 Kind, kein Ehepartner | 1/1 | 1/2 | §§ 1924, 2303 BGB |
| 2 Kinder, kein Ehepartner | je 1/2 | je 1/4 | § 1924 Abs. 4 BGB |
| 3 Kinder, kein Ehepartner | je 1/3 | je 1/6 | § 1924 Abs. 4 BGB |
| Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) + 1 Kind | Kind 1/2 · Partner 1/2 | Kind 1/4 | §§ 1931 Abs. 1, 1371 Abs. 1 BGB |
| Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) + 2 Kinder | je Kind 1/4 · Partner 1/2 | je Kind 1/8 | §§ 1931 Abs. 1, 1371 Abs. 1 BGB |
| Kinderlos, Ehepartner (Zugewinngemeinschaft) + beide Eltern | Partner 3/4 · je Elternteil 1/8 | Elternteil 1/16 | §§ 1925 Abs. 2, 1931 Abs. 1, 1371 Abs. 1 BGB |
| Ehepartner selbst enterbt (Zugewinngemeinschaft, 2 Kinder) | nicht erhöht: 1/4 | 1/8 + Zugewinnausgleich | § 1371 Abs. 2 BGB |
| Geschwister | nur ohne Testament | kein Pflichtteil | §§ 2303, 1925 BGB |
Die letzte Zeile ist der Sonderfall, den viele Ratgeber überspringen: Wird der überlebende Ehegatte weder Erbe noch Vermächtnisnehmer, bemisst sich sein Pflichtteil nach dem nicht erhöhten Erbteil – dafür kann er zusätzlich den konkret berechneten Zugewinnausgleich verlangen (§ 1371 Abs. 2 BGB).
Und der Nachlasswert? Maßgebend sind Bestand und Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls; soweit nötig ist der Wert zu schätzen, eine Wertangabe des Erblassers selbst ist nicht maßgebend (§ 2311 BGB). Von den Aktiva gehen die Nachlassverbindlichkeiten ab – Schulden, Beerdigungskosten und Ähnliches. Nur der Rest ist die Rechenbasis.
Welche Quote gilt in deiner Familie? Beschreibe deine Situation – Ehepartner, Kinder, Testament – und du bekommst eine kostenlose Ersteinschätzung dazu, welche Zeile dieser Tabelle dein Fall ist.
Pflichtteil kostenlos einschätzen lassenRechenbeispiele
Drei Fälle, komplett durchgerechnet
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Berliner Testament: Mutter erbt alles, ein Kind fordert den Pflichtteil
Der Vater stirbt, die Eheleute lebten in Zugewinngemeinschaft, es gibt zwei Kinder. Das Testament setzt die Mutter als Alleinerbin ein. Nachlass nach Abzug der Schulden: 400.000 Euro.
Gesetzlicher Erbteil der Mutter: ein Viertel neben Verwandten der ersten Ordnung (§ 1931 Abs. 1 BGB) plus ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB) = 1/2. Die andere Hälfte teilen sich die beiden Kinder zu gleichen Teilen (§ 1924 Abs. 4 BGB) = je 1/4. Pflichtteil eines Kindes: die Hälfte davon = 1/8.
400.000 € × 1/8 = 50.000 € – zahlbar in Geld von der Mutter als Erbin.
Alleinstehende Mutter, drei Kinder, eines enterbt
Der Vater ist bereits verstorben, die Mutter hinterlässt drei Kinder und setzt zwei davon als Erben ein. Nachlass: 240.000 Euro.
Ohne Testament hätten alle drei zu gleichen Teilen geerbt, also je 1/3 (§ 1924 Abs. 4 BGB). Pflichtteil des enterbten Kindes: 1/6.
240.000 € × 1/6 = 40.000 € – gegen die beiden eingesetzten Erben, die als Miterben gemeinsam haften.
Kinderlos verstorben – ein Elternteil wird übergangen
Der Erblasser hinterlässt keine Kinder, aber eine Ehefrau (Zugewinngemeinschaft) und beide Eltern. Das Testament bedenkt die Ehefrau allein. Nachlass: 320.000 Euro.
Gesetzlicher Erbteil der Ehefrau: die Hälfte neben Verwandten der zweiten Ordnung (§ 1931 Abs. 1 BGB) plus ein Viertel Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB) = 3/4. Das verbleibende Viertel steht den Eltern zu, die zu gleichen Teilen erben (§ 1925 Abs. 2 BGB) = je 1/8. Pflichtteil eines Elternteils: 1/16.
320.000 € × 1/16 = 20.000 €. Hätte der Erblasser Kinder gehabt, hätten die Eltern gar nichts bekommen (§ 2309 BGB).
Schenkungen
Wenn zu Lebzeiten schon verteilt wurde
Der häufigste Grund, warum der Nachlass am Ende „leer“ aussieht.
Wer das Haus vor dem Tod überschreibt, hat es nicht mehr im Nachlass – und damit wäre der Pflichtteil auf dem Papier winzig. Genau dagegen gibt es die Pflichtteilsergänzung: Hat der Erblasser einem Dritten etwas geschenkt, kannst du den Betrag verlangen, um den sich dein Pflichtteil erhöht, wenn man den verschenkten Gegenstand dem Nachlass hinzurechnet (§ 2325 Abs. 1 BGB).
Dabei schmilzt die Schenkung ab: Innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall zählt sie voll, innerhalb jedes weiteren Jahres um jeweils ein Zehntel weniger. Nach zehn Jahren bleibt sie unberücksichtigt (§ 2325 Abs. 3 BGB). Zwei Details entscheiden:
- Schenkungen an den Ehegatten schmelzen nicht ab, solange die Ehe besteht: Die Frist beginnt dort nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB). Das Haus, das der Vater vor 15 Jahren auf die Stiefmutter überschrieben hat, zählt also voll.
- Der Wert richtet sich nach dem Erbfall – war der Gegenstand zur Zeit der Schenkung aber weniger wert, gilt nur dieser niedrigere Wert (§ 2325 Abs. 2 BGB). Bei verbrauchbaren Sachen zählt immer der Wert zur Zeit der Schenkung.
Rechenbeispiel: Verwitweter Vater, zwei Kinder. Er überschreibt dreieinhalb Jahre vor seinem Tod eine Eigentumswohnung im Wert von 100.000 Euro an den Sohn. Beim Tod sind noch 200.000 Euro da. Die Schenkung liegt im vierten Jahr vor dem Erbfall, wird also mit 7/10 = 70.000 Euro hinzugerechnet. Rechenbasis: 270.000 Euro. Die Pflichtteilsquote der enterbten Tochter beträgt 1/4 (gesetzlicher Erbteil 1/2). 270.000 € × 1/4 = 67.500 € statt der 50.000 Euro aus dem reinen Nachlass – die Ergänzung bringt ihr 17.500 Euro zusätzlich.
Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen, der kleiner ist als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, muss er übrigens nicht ausschlagen: Er kann von den Miterben den fehlenden Wert bis zur Hälfte verlangen – den sogenannten Zusatzpflichtteil (§ 2305 BGB).
Enterbt
Enterbt worden – was heißt das jetzt?
Enterbt zu sein heißt: Du bist nicht Erbe. Du wirst kein Mitglied der Erbengemeinschaft, hast kein Mitspracherecht beim Hausverkauf und keinen Zugriff auf Konten. Was du hast, ist ein Zahlungsanspruch in Geld gegen die Erben – mehr nicht, aber auch nicht weniger.
Dieser Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist vererblich und übertragbar (§ 2317 BGB). Stirbt also der enterbte Vater kurz nach der Großmutter, geht sein Pflichtteilsanspruch auf seine Kinder über. Er verschwindet auch nicht dadurch, dass die Erben schweigen – aber er verjährt (§§ 195, 199 BGB).
Was jetzt zählt, sind drei Angaben: das Sterbedatum, das Datum, an dem du vom Testament erfahren hast, und eine Kopie der Verfügung. Sie bestimmen deine Frist und deine Quote.
Durchsetzung
Pflichtteil einfordern: Schritt für Schritt
Vier Schritte – und der erste ist nicht die Forderung, sondern die Auskunft.
Auskunft verlangen
Bist du nicht Erbe, hat dir der Erbe auf Verlangen Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen (§ 2314 Abs. 1 Satz 1 BGB). Du kannst verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses zugezogen zu werden und den Wert der Gegenstände ermitteln zu lassen – und dass ein Notar das Verzeichnis aufnimmt (§ 2314 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB). Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 Abs. 2 BGB), nicht dir.
Quote und Wert bestimmen
Aus dem Verzeichnis ergibt sich der Nachlasswert zum Todestag, abzüglich der Verbindlichkeiten (§ 2311 BGB). Mal deine Quote aus der Tabelle oben – das ist dein Anspruch. Frag zusätzlich gezielt nach Schenkungen der letzten zehn Jahre (§ 2325 BGB); von allein steht so etwas selten im Verzeichnis.
Beziffern und Frist setzen
Fordere den Betrag schriftlich ein, nachvollziehbar hergeleitet, mit einer konkreten Zahlungsfrist. Auf Wunsch entsteht aus deinen Angaben eine individuelle Vorlage für das Auskunfts- und das Zahlungsverlangen, die du selbst prüfst und absendest. Verschick sie so, dass du den Zugang belegen kannst.
Verjährung sichern – notfalls klagen
Zahlt niemand, bleibt der Weg vors Gericht. Weil du die Summe oft erst nach der Auskunft beziffern kannst, gibt es dafür die Stufenklage: Auskunft und Zahlung in einer Klage, die genaue Bezifferung bleibt vorbehalten (§ 254 ZPO). Spätestens hier gehört ein Anwalt für Erbrecht an deine Seite.
Die Uhr, die du im Blick behalten musst: Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du vom Erbfall und der dich enterbenden Verfügung Kenntnis erlangt hast oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Erfährst du im April 2026 vom Testament, läuft die Frist am 31. Dezember 2029 ab. Unabhängig von deiner Kenntnis endet sie spätestens 30 Jahre nach Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3a BGB). Für den Anspruch gegen einen Beschenkten (§ 2329 BGB) beginnt die Verjährung dagegen schon mit dem Erbfall (§ 2332 Abs. 1 BGB) – dort hast du weniger Luft.
Vorbereitung
So gehst du vorbereitet ins Anwaltsgespräch
Pflichtteilsfälle sind Konflikte unter Verwandten, und sie werden teuer, wenn sie unsortiert in die Kanzlei kommen. Die anwaltliche Erstberatung darf für Verbraucher höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG) – eine gesetzliche Obergrenze, keine Preisempfehlung; frei vereinbarte Stundensätze liegen im Mittel bei 244 Euro, Spitzensätze bei 292 Euro (BRAK, STAR-Bericht 2025, Datenjahr 2024). Was du in dieser Zeit erreichst, entscheidest du vorher.
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Die erste Frage ist kostenlos, im Browser ohne Anmeldung und ohne Abo-Zwang. Für verbindliche Beratung empfehlen wir einen Anwalt – gegen widerwillige Miterben ist das fast immer der richtige nächste Schritt. Was eine Erstberatung beim Anwalt kostet, steht im Kostenratgeber; wo die Grenzen einer KI-Rechtsberatung liegen, erklären wir dort ehrlich.
Ein Sonderfall verschiebt die ganze Rechnung: Lief zum Todeszeitpunkt bereits eine Scheidung, ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen, sofern die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser sie beantragt oder ihr zugestimmt hatte (§ 1933 BGB). Dann fällt auch das zusätzliche Viertel aus § 1371 Abs. 1 BGB weg – und die Quoten der Kinder steigen. Betrifft dich das, hilft der Überblick, was eine Scheidung kostet und wie der Zugewinnausgleich berechnet wird.
FAQ
Häufige Fragen zum Pflichtteil
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Erbe?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes deines gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 Satz 2 BGB). Du musst also zuerst wissen, wie viel du ohne Testament geerbt hättest – das hängt davon ab, wie viele Kinder es gibt, ob ein Ehepartner lebt und in welchem Güterstand die Ehe stand. Beispiel: Ehepartnerin in Zugewinngemeinschaft und zwei Kinder. Der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ist ein Viertel, der Pflichtteil also ein Achtel. Bei 400.000 Euro Nachlass sind das 50.000 Euro.
Erben Geschwister einen Pflichtteil?
Nein. § 2303 BGB nennt abschließend drei Gruppen: Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), die Eltern des Erblassers und den Ehegatten. Geschwister stehen dort nicht. Sie sind zwar gesetzliche Erben der zweiten Ordnung (§ 1925 BGB) – aber wenn ein Testament sie ausschließt, haben sie keinen Pflichtteilsanspruch. Anders liegt es nur, wenn es gar kein wirksames Testament gibt: Dann greift die gesetzliche Erbfolge und Geschwister können erben.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 2 Kindern?
Das kommt auf den Ehepartner an. Lebt kein Ehepartner mehr, ist der gesetzliche Erbteil jedes Kindes die Hälfte (§ 1924 Abs. 4 BGB) – der Pflichtteil damit ein Viertel. Lebt ein Ehepartner und galt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, bekommt dieser ein Viertel nach § 1931 Abs. 1 BGB plus ein weiteres Viertel als pauschalen Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB, zusammen also die Hälfte. Dann ist der gesetzliche Erbteil jedes Kindes ein Viertel und der Pflichtteil ein Achtel.
Erben Enkel einen Pflichtteil?
Nur, wenn ihr eigener Elternteil – also das Kind des Erblassers – weggefallen ist. An die Stelle eines verstorbenen Abkömmlings treten dessen Abkömmlinge (§ 1924 Abs. 3 BGB). Solange das Kind des Erblassers aber lebt und selbst den Pflichtteil verlangen kann oder das Hinterlassene annimmt, sind entferntere Abkömmlinge nicht pflichtteilsberechtigt (§ 2309 BGB). Lebt dein Vater also noch, hast du als Enkel keinen eigenen Anspruch gegen den Nachlass deiner Großmutter.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 500.000 Euro?
Es gibt keine feste Zahl – die Quote entscheidet. Bei 500.000 Euro Nachlass sind das: 250.000 Euro, wenn du das einzige Kind bist und kein Ehepartner lebt (Pflichtteilsquote 1/2). 125.000 Euro bei zwei Kindern ohne lebenden Ehepartner (1/4). 62.500 Euro bei zwei Kindern und einem Ehepartner in Zugewinngemeinschaft (1/8). Maßgeblich ist der Bestand und Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 Abs. 1 BGB), nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten.
Wie lange kann ich den Pflichtteil einfordern?
In der Regel drei Jahre (§ 195 BGB). Die Frist beginnt erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und du vom Erbfall und von der dich enterbenden Verfügung erfahren hast (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Anspruch selbst entsteht mit dem Erbfall (§ 2317 Abs. 1 BGB). Praktisch heißt das: Stirbt der Erblasser im März 2026 und erfährst du im April 2026 vom Testament, läuft deine Frist am 31. Dezember 2029 ab. Unabhängig von deiner Kenntnis endet alles spätestens 30 Jahre nach Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3a BGB).
Zählen Schenkungen zu Lebzeiten zum Pflichtteil?
Ja, aber abnehmend. Hat der Erblasser verschenkt, kannst du als Ergänzung den Betrag verlangen, um den sich dein Pflichtteil erhöht, wenn man das Verschenkte dem Nachlass hinzurechnet (§ 2325 Abs. 1 BGB). Eine Schenkung im letzten Jahr vor dem Erbfall zählt voll, danach je Jahr ein Zehntel weniger; nach zehn Jahren bleibt sie unberücksichtigt (§ 2325 Abs. 3 BGB). Wichtige Ausnahme: Bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt diese Frist erst mit Auflösung der Ehe – hier schmilzt also nichts ab, solange die Ehe besteht.
Was kostet mich ein Anwalt für Erbrecht?
Die anwaltliche Erstberatung darf für Verbraucher höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer kosten (§ 34 Abs. 1 RVG) – das ist eine gesetzliche Obergrenze, keine Preisempfehlung. Frei vereinbarte Stundensätze liegen im Mittel bei 244 Euro, Spitzensätze bei 292 Euro (BRAK, STAR-Bericht 2025, Datenjahr 2024). Deshalb entscheidet die Vorbereitung darüber, was dich der Fall kostet: Wer mit sortiertem Sachverhalt, Sterbedatum, Testamentskopie, Familienkonstellation und den richtigen Fragen ins Gespräch geht, nutzt die bezahlte Zeit für Strategie statt für Aktensortieren.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- Pflichtteil, Berechtigte und Höhe: § 2303 BGB (Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils; Abkömmlinge, Eltern, Ehegatte), § 2309 BGB (entferntere Abkömmlinge und Eltern), § 2305 BGB (Zusatzpflichtteil)
- Gesetzliche Erbfolge und Quoten: § 1924 BGB (Erben erster Ordnung, Kinder zu gleichen Teilen), § 1925 BGB (Eltern und deren Abkömmlinge), § 1931 BGB (Erbrecht des Ehegatten), § 1371 BGB (pauschaler Zugewinnausgleich, Abs. 2 für den enterbten Ehegatten), § 1933 BGB (Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei laufender Scheidung)
- Nachlasswert und Auskunft: § 2311 BGB (Bestand und Wert zur Zeit des Erbfalls), § 2314 BGB (Auskunft, Wertermittlung, notarielles Verzeichnis, Kosten zulasten des Nachlasses)
- Schenkungen: § 2325 BGB (Pflichtteilsergänzung; Abs. 2 Wertansatz, Abs. 3 Abschmelzung um ein Zehntel pro Jahr und Sonderregel für Ehegatten)
- Entstehung, Verjährung, Entziehung: § 2317 BGB, § 195 BGB (drei Jahre), § 199 BGB (Abs. 1 Beginn, Abs. 3a Höchstfrist 30 Jahre), § 2332 BGB (Verjährungsbeginn gegenüber dem Beschenkten), § 2333 BGB (Entziehung des Pflichtteils)
- Durchsetzung und Anwaltskosten: § 254 ZPO (Stufenklage), § 34 RVG (Erstberatung höchstens 190 Euro für Verbraucher)
- Österreich: § 797 ABGB (Erwerb der Erbschaft durch Einantwortung nach dem Verlassenschaftsverfahren)
Stand: September 2026. Alle Paragrafen wurden am 01.09.2026 im Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Quoten und Fristen hängen vom Güterstand, von der Familienkonstellation und vom Inhalt der Verfügung ab. Für verbindliche Auskünfte wende dich an einen Fachanwalt für Erbrecht.