Wann kann ein SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein SCHUFA-Eintrag gelöscht werden muss.
Falscher Eintrag
Der Eintrag enthält fehlerhafte Daten (falscher Betrag, falsche Person, nie bestellte Ware). Die SCHUFA ist nach Art. 16 DSGVO zur sofortigen Berichtigung verpflichtet.
Abgelaufene Löschfrist
Die meisten negativen Einträge müssen nach 3 Jahren gelöscht werden (gerechnet ab Ende des Jahres der Erledigung). Prüfen Sie, ob Ihre Frist abgelaufen ist.
Forderung unter 2.000 Euro (erledigt)
Seit dem BGH-Urteil vom 28.03.2023 (Az. VI ZR 218/22) werden erledigte Forderungen unter 2.000 Euro nach der 6-Monats-Regel vorzeitig gelöscht, wenn sie innerhalb von 6 Wochen bezahlt wurden.
Fehlende Rechtsgrundlage
Die Meldung an die SCHUFA war nicht rechtmäßig (z.B. keine Mahnung, keine Fristsetzung, kein Hinweis auf SCHUFA-Meldung nach § 31 BDSG).
SCHUFA Löschfristen im Überblick
Wann werden welche Einträge automatisch gelöscht?
| Eintragsart | Löschfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Kreditanfrage | 12 Monate | Nur 10 Tage sichtbar für andere Unternehmen |
| Laufende Kredite/Verträge | 3 Jahre nach Ende | Werden bei ordnungsgemäßer Beendigung nach 3 Jahren gelöscht |
| Erledigte Negativmerkmale | 3 Jahre | Ab Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde |
| Privatinsolvenz | 3 Jahre | Ab Erteilung der Restschuldbefreiung (seit 2022, vorher 6 Jahre) |
| Eidesstattliche Versicherung | 3 Jahre | Ab Abgabe der Vermögensauskunft |
| Kleine Forderungen (<2.000 Euro) | 6 Monate | Wenn innerhalb von 6 Wochen nach Mahnung bezahlt |
SCHUFA-Eintrag löschen: Schritt für Schritt
So gehen Sie vor, um einen fehlerhaften oder veralteten Eintrag zu entfernen.
SCHUFA-Auskunft anfordern
Fordern Sie Ihre kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Sie haben Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr über meineschufa.de.
Einträge prüfen
Prüfen Sie jeden Eintrag: Stimmt der Betrag? Ist die Forderung berechtigt? Ist die Löschfrist abgelaufen? Anwalt GURU kann Ihnen bei der Prüfung helfen.
Widerspruch einlegen
Bei fehlerhaften Einträgen: Schreiben Sie gleichzeitig an die SCHUFA und das meldende Unternehmen. Nutzen Sie unseren Musterbrief weiter unten.
Frist setzen & nachverfolgen
Setzen Sie eine Frist von 4 Wochen. Reagiert die SCHUFA nicht, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt wenden.
Musterbrief: SCHUFA-Eintrag löschen lassen
Diesen Brief können Sie anpassen und direkt verwenden.
Hinweis: Dieser Musterbrief dient als Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Ihre Rechte gegenüber der SCHUFA (DSGVO)
Art. 15: Auskunftsrecht
Sie haben das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Daten die SCHUFA über Sie gespeichert hat.
Art. 16: Recht auf Berichtigung
Falsche Daten müssen unverzüglich korrigiert werden. Die SCHUFA muss auch die Empfänger der Daten informieren.
Art. 17: Recht auf Löschung
Unrechtmäßig gespeicherte Daten oder Daten, deren Speicherzweck entfallen ist, müssen gelöscht werden.
Art. 22: Automatisierte Entscheidungen
Sie haben das Recht, nicht einer rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (z.B. automatische Kreditablehnung nur aufgrund des Scores).
Wie funktioniert der SCHUFA-Score?
Der Score bestimmt, ob Sie einen Kredit, eine Wohnung oder einen Handyvertrag bekommen.
Der SCHUFA-Score ist ein Wahrscheinlichkeitswert zwischen 0 und 100, der angibt, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie Ihre Zahlungsverpflichtungen erfüllen. Je höher der Wert, desto besser Ihre Bonität.
| Score-Bereich | Bewertung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 97,5 - 100% | Sehr gut | Sehr geringes Ausfallrisiko |
| 95 - 97,4% | Gut | Geringes bis überschaubares Risiko |
| 90 - 94,9% | Zufriedenstellend | Erhöhtes bis deutlich erhöhtes Risiko |
| 80 - 89,9% | Ausreichend | Deutlich erhöhtes bis hohes Risiko |
| unter 80% | Mangelhaft | Sehr hohes Risiko — Kreditvergabe unwahrscheinlich |
Ein falscher SCHUFA-Eintrag kann Ihren Score massiv verschlechtern — manchmal um 50 Punkte oder mehr. Deshalb ist die regelmäßige Prüfung Ihrer SCHUFA-Daten so wichtig.
Wenn die SCHUFA nicht reagiert: Der Ombudsmann
Reagiert die SCHUFA nicht auf Ihren Widerspruch oder lehnt die Löschung ab, haben Sie weitere Optionen:
SCHUFA-Ombudsmann
Der SCHUFA-Ombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Die Beschwerde ist kostenlos und die Entscheidung für die SCHUFA bindend (bis 10.000 Euro Streitwert). Bearbeitungszeit: ca. 2-3 Monate.
Datenschutzbeauftragter
Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) oder dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Dieser kann die SCHUFA zur Auskunft und Löschung verpflichten.
Klage vor dem Zivilgericht
Als letztes Mittel können Sie Klage auf Löschung und ggf. Schadensersatz erheben (Art. 82 DSGVO). Bei fehlerhaften SCHUFA-Einträgen bestehen gute Erfolgsaussichten, da die Beweislast bei der SCHUFA liegt.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- Auskunftsrecht: Art. 15 DSGVO — Recht auf kostenlose Datenkopie
- Berichtigungsrecht: Art. 16 DSGVO — Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschungsrecht: Art. 17 DSGVO — Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
- Schadensersatz: Art. 82 DSGVO — Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen
- Meldevoraussetzungen: § 31 BDSG — Voraussetzungen für Übermittlung an Auskunfteien
- BGH zur Löschfrist: BGH, Urteil vom 28.03.2023, Az. VI ZR 218/22
Stand: März 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Datenschutzrecht hinzuzuziehen.
Häufige Fragen zu SCHUFA-Einträgen
Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag bestehen?
In der Regel 3 Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde. Beispiel: Forderung im März 2024 bezahlt = Löschung Ende 2027.
Kann ich einen berechtigten SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Einen korrekten Eintrag können Sie in der Regel nicht vor Ablauf der Löschfrist entfernen lassen. Sie können aber versuchen, mit dem Gläubiger eine vorzeitige Löschung zu vereinbaren (z.B. bei Kulanz oder im Rahmen eines Vergleichs).
Was tun bei negativer Bonitätsprüfung?
Zunächst: SCHUFA-Auskunft anfordern und prüfen. Oft basieren negative Bewertungen auf veralteten oder fehlerhaften Einträgen. Prüfen Sie jeden Eintrag und legen Sie bei Fehlern Widerspruch ein. Anwalt GURU kann Ihnen dabei helfen.
Kostet die SCHUFA-Löschung etwas?
Nein, die Löschung durch die SCHUFA ist kostenlos. Auch die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist einmal jährlich kostenlos. Nur wenn Sie einen Anwalt beauftragen, entstehen Kosten.
Wie verbessere ich meinen SCHUFA-Score?
Neben der Löschung falscher Einträge können Sie: Rechnungen pünktlich bezahlen, nicht zu viele Kreditanfragen stellen, alte nicht genutzte Konten/Kreditkarten kündigen, und Ihren Hauptwohnsitz stabil halten.