Kurzantwort
SCHUFA-Eintrag löschen: Die Kurzantwort
Einen falschen oder veralteten SCHUFA-Eintrag kannst du kostenlos löschen lassen: Fordere deine kostenlose Datenkopie an (Art. 15 DSGVO), prüfe jeden Eintrag und verlange schriftlich die Berichtigung oder Löschung – gleichzeitig bei der SCHUFA und beim meldenden Unternehmen (Art. 16/17 DSGVO, Musterbrief weiter unten). Berechtigte Einträge werden automatisch gelöscht: in der Regel nach 36 Monaten ab Erledigung, unter bestimmten Bedingungen schon nach 18 Monaten (100-Tage-Regel), bei Restschuldbefreiung nach 6 Monaten. Ein Anwalt ist dafür nicht nötig – bei Weigerung helfen Ombudsfrau und Datenschutzbehörde, beides kostenlos.
Löschgründe
Wann kann ein SCHUFA-Eintrag gelöscht werden?
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen ein SCHUFA-Eintrag gelöscht werden muss.
Falscher Eintrag
Der Eintrag enthält fehlerhafte Daten (falscher Betrag, falsche Person, nie bestellte Ware). Die SCHUFA ist nach Art. 16 DSGVO zur sofortigen Berichtigung verpflichtet.
Abgelaufene Löschfrist
Die meisten negativen Einträge müssen nach 3 Jahren gelöscht werden (gerechnet ab Ende des Jahres der Erledigung). Prüfe, ob deine Frist abgelaufen ist.
Schnell bezahlte Forderung (100-Tage-Regel)
Erledigte Zahlungsstörungen werden schon nach 18 statt 36 Monaten gelöscht, wenn es deine einzige war, du innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung bezahlt hast und nichts Neues hinzukommt (für Erledigungen ab 1.1.2025).
Fehlende Rechtsgrundlage
Die Meldung an die SCHUFA war nicht rechtmäßig (z.B. keine Mahnung, keine Fristsetzung, kein Hinweis auf SCHUFA-Meldung nach § 31 BDSG).
Löschfristen
SCHUFA Löschfristen im Überblick
Wann werden welche Einträge automatisch gelöscht?
| Eintragsart | Löschfrist | Besonderheit |
|---|---|---|
| Kreditanfrage | 12 Monate | Nur 10 Tage sichtbar für andere Unternehmen |
| Konditionenanfrage | 12 Monate | SCHUFA-neutral, für Dritte nicht sichtbar |
| Zurückgezahlter Kredit | 3 Jahre nach Rückzahlung | Taggenau ab vollständiger Rückzahlung |
| Erledigte Zahlungsstörung | 36 Monate | Ab Erledigung; vom BGH im Dezember 2025 bestätigt (Az. I ZR 97/25) |
| Erledigte Zahlungsstörung (100-Tage-Regel) | 18 Monate | Nur wenn: einzige Zahlungsstörung + Zahlung binnen 100 Tagen nach Einmeldung + keine neuen Negativmerkmale (Erledigungen ab 1.1.2025) |
| Privatinsolvenz / Restschuldbefreiung | 6 Monate | Ab Erteilung der Restschuldbefreiung (seit März 2023, vorher 3 Jahre) |
| Girokonto (störungsfrei geführt) | Sofort | Nach Meldung der Kontoauflösung |
Anleitung
SCHUFA-Eintrag löschen: Schritt für Schritt
So gehst du vor, um einen fehlerhaften oder veralteten Eintrag zu entfernen.
SCHUFA-Auskunft anfordern
Fordere deine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an. Du hast Recht auf eine kostenlose Selbstauskunft pro Jahr über meineschufa.de.
Einträge prüfen
Prüfe jeden Eintrag: Stimmt der Betrag? Ist die Forderung berechtigt? Ist die Löschfrist abgelaufen? Anwalt GURU kann dir bei der Prüfung helfen.
Widerspruch einlegen
Bei fehlerhaften Einträgen: Schreib gleichzeitig an die SCHUFA und das meldende Unternehmen. Nutze unseren Musterbrief weiter unten.
Frist setzen & nachverfolgen
Setze eine Frist von 4 Wochen. Reagiert die SCHUFA nicht, kannst du dich an den Datenschutzbeauftragten oder einen Anwalt wenden.
Musterbrief
Musterbrief: SCHUFA-Eintrag löschen lassen
Diesen Brief kannst du anpassen und direkt verwenden.
Hinweis: Dieser Musterbrief dient als Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.
Deine Rechte
Deine Rechte gegenüber der SCHUFA (DSGVO)
Art. 15: Auskunftsrecht
Du hast das Recht, kostenlos zu erfahren, welche Daten die SCHUFA über dich gespeichert hat.
Art. 16: Recht auf Berichtigung
Falsche Daten müssen unverzüglich korrigiert werden. Die SCHUFA muss auch die Empfänger der Daten informieren.
Art. 17: Recht auf Löschung
Unrechtmäßig gespeicherte Daten oder Daten, deren Speicherzweck entfallen ist, müssen gelöscht werden.
Art. 22: Automatisierte Entscheidungen
Du hast das Recht, nicht einer rein automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden (z.B. automatische Kreditablehnung nur aufgrund des Scores).
Der neue Score
Der neue SCHUFA-Score (seit März 2026): 100 bis 999 Punkte
Der Score bestimmt, ob du einen Kredit, eine Wohnung oder einen Handyvertrag bekommst.
Seit dem 17. März 2026 gilt der neue SCHUFA-Score: eine Skala von 100 bis 999 Punkten, die den alten Basisscore (0 bis 100 Prozent) für Verbraucher ersetzt. Je höher der Wert, desto besser deine Bonität. Neu ist vor allem die Transparenz: Der Score basiert auf 12 offengelegten Kriterien und lässt sich im SCHUFA-Konto nachvollziehen.
| Score-Bereich | Bewertung | Bedeutung |
|---|---|---|
| 776 – 999 | Hervorragend | Sehr geringes Ausfallrisiko |
| 709 – 775 | Gut | Geringes Risiko |
| 642 – 708 | Akzeptabel | Erhöhtes Risiko |
| 100 – 641 | Ausreichend | Deutlich erhöhtes Risiko |
| Kein Punktwert | Ungenügend | Offene Zahlungsstörung vorhanden — Kreditvergabe unwahrscheinlich |
Übergangsphase: Zum Start nutzt erst ein Teil der Unternehmen den neuen Score; alte Branchenscores dürfen aus regulatorischen Gründen teilweise noch bis Ende 2028 verwendet werden. Ein falscher SCHUFA-Eintrag verschlechtert deinen Score in beiden Systemen massiv — deshalb ist die regelmäßige Prüfung deiner SCHUFA-Daten so wichtig.
Andere Auskunfteien
Creditreform, infoscore & CRIF: Einträge bei anderen Auskunfteien löschen
Die SCHUFA ist nicht die einzige Auskunftei — deine DSGVO-Rechte gelten überall.
Neben der SCHUFA speichern weitere Auskunfteien deine Bonitätsdaten. Wichtig zu wissen: Der Markt hat sich 2025 verändert — Experian hat Creditreform Boniversum übernommen und mit der infoscore Consumer Data GmbH verschmolzen. Anfragen zu Boniversum-Daten richtest du deshalb heute an infoscore. Es gibt damit noch drei große Auskunfteien für Verbraucherdaten:
| Auskunftei | Datenkopie & Löschantrag | Löschfristen |
|---|---|---|
| SCHUFA Holding AG | Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden — Datenkopie über meineschufa.de | Siehe Tabelle oben |
| infoscore Consumer Data GmbH (Experian, inkl. ehem. Creditreform Boniversum) | Abteilung Datenschutz, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden | Wie SCHUFA (gemeinsamer Verhaltenskodex der Auskunfteien) |
| CRIF GmbH | Team Selbstauskunft, Friesenweg 22, 22763 Hamburg — online über selbstauskunft.crif.de | Wie SCHUFA (gemeinsamer Verhaltenskodex der Auskunfteien) |
Tipp: Ein fehlerhafter Eintrag steht oft bei mehreren Auskunfteien gleichzeitig. Fordere bei allen drei die kostenlose Datenkopie an (Art. 15 DSGVO) und verlange die Löschung überall, wo der Fehler auftaucht — den Musterbrief oben kannst du einfach an die jeweilige Adresse anpassen.
Eskalation
Wenn die SCHUFA nicht reagiert: Die Ombudsfrau
Reagiert die SCHUFA nicht auf deinen Widerspruch oder lehnt die Löschung ab, hast du weitere Optionen:
SCHUFA-Ombudsfrau
Die SCHUFA-Ombudsfrau (seit 2023: Brigitte Zypries, Bundesministerin a. D.) ist eine unabhängige Schlichtungsstelle. Voraussetzung ist ein vorheriger Klärungsversuch beim SCHUFA-Privatkunden-Service. Die Beschwerde ist kostenlos (Postfach 52 80, 65042 Wiesbaden oder online über schufa.de).
Datenschutzbeauftragter
Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz (BfDI) oder dem zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Dieser kann die SCHUFA zur Auskunft und Löschung verpflichten.
Klage vor dem Zivilgericht
Als letztes Mittel kannst du Klage auf Löschung und ggf. Schadensersatz erheben (Art. 82 DSGVO). Bei nachweislich fehlerhaften Einträgen ist deine Ausgangslage gut, da die SCHUFA die Richtigkeit der Daten belegen muss — ob sich eine Klage in deinem Fall lohnt, klärst du am besten mit einem Anwalt.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- Auskunftsrecht: Art. 15 DSGVO — Recht auf kostenlose Datenkopie
- Berichtigungsrecht: Art. 16 DSGVO — Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
- Löschungsrecht: Art. 17 DSGVO — Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
- Schadensersatz: Art. 82 DSGVO — Schadensersatzanspruch bei Datenschutzverstößen
- Meldevoraussetzungen: § 31 BDSG — Voraussetzungen für Übermittlung an Auskunfteien
- Löschfristen: Verhaltensregeln („Code of Conduct") des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V." in der Fassung vom 25.05.2024 (18-Monats-Regel für Erledigungen ab 01.01.2025)
- BGH zu den Löschfristen: BGH, Urteil vom 18.12.2025, Az. I ZR 97/25 — 36-Monats-Frist grundsätzlich zulässig, Einzelfallabwägung erforderlich
- BGH zur Restschuldbefreiung: BGH, Urteil vom 28.03.2023, Az. VI ZR 218/22 — seither Löschung nach 6 Monaten
Stand: Juli 2026. Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei komplexen Fällen empfehlen wir, einen Fachanwalt für Datenschutzrecht hinzuzuziehen.
FAQ
Häufige Fragen zu SCHUFA-Einträgen
Wie lange bleibt ein negativer SCHUFA-Eintrag bestehen?
In der Regel 36 Monate (3 Jahre) ab Erledigung der Forderung. Die Frist verkürzt sich auf 18 Monate, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Es war deine einzige Zahlungsstörung, du hast innerhalb von 100 Tagen nach der Einmeldung bezahlt und es kommen keine weiteren Negativmerkmale hinzu (gilt für ab dem 1. Januar 2025 erledigte Forderungen). Der BGH hat diese Fristen im Dezember 2025 grundsätzlich bestätigt (Urteil vom 18.12.2025, Az. I ZR 97/25).
Kann ich einen berechtigten SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
Einen korrekten Eintrag kannst du in der Regel nicht vor Ablauf der Löschfrist entfernen lassen. Der BGH hat im Dezember 2025 entschieden, dass die SCHUFA bezahlte Forderungen nicht sofort löschen muss (Az. I ZR 97/25) – verlangt aber eine Einzelfallabwägung. Du kannst außerdem versuchen, mit dem Gläubiger eine vorzeitige Löschung zu vereinbaren, z.B. bei Kulanz oder im Rahmen eines Vergleichs.
Was tun bei negativer Bonitätsprüfung?
Zunächst: SCHUFA-Auskunft anfordern und prüfen. Oft basieren negative Bonitätsprüfungen auf veralteten oder fehlerhaften Einträgen. Prüfe jeden Eintrag und lege bei Fehlern Widerspruch ein.
Kostet die SCHUFA-Löschung etwas?
Nein, die Löschung durch die SCHUFA ist kostenlos. Auch die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Nur wenn du einen Anwalt beauftragst, entstehen Kosten.
Was ist der neue SCHUFA-Score von 100 bis 999 Punkten?
Seit dem 17. März 2026 gilt der neue SCHUFA-Score: eine Skala von 100 bis 999 Punkten, die den alten Basisscore (0 bis 100 Prozent) für Verbraucher ersetzt. Die Bereiche: 776 bis 999 hervorragend, 709 bis 775 gut, 642 bis 708 akzeptabel, 100 bis 641 ausreichend. Bei einer offenen Zahlungsstörung gibt es keinen Punktwert (ungenügend). Neu ist auch: Der Score basiert auf 12 offengelegten Kriterien und ist im SCHUFA-Konto nachvollziehbar.
Wie verbessere ich meinen SCHUFA-Score?
Neben der Löschung falscher Einträge kannst du: Rechnungen pünktlich bezahlen, nicht zu viele Kreditanfragen stellen, alte nicht genutzte Konten und Kreditkarten kündigen und deinen Hauptwohnsitz stabil halten. Seit März 2026 legt die SCHUFA die 12 Kriterien des neuen Scores offen – im SCHUFA-Konto kannst du nachvollziehen, welche Faktoren deinen Wert beeinflussen.
Wie lösche ich Einträge bei Creditreform, infoscore oder CRIF?
Für alle Auskunfteien gelten dieselben DSGVO-Rechte wie bei der SCHUFA: kostenlose Datenkopie (Art. 15), Berichtigung (Art. 16) und Löschung (Art. 17). Wichtig: Creditreform Boniversum wurde 2025 von Experian übernommen und mit der infoscore Consumer Data GmbH verschmolzen – Anfragen zu Boniversum-Daten richtest du daher an infoscore (Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden). CRIF erreichst du über selbstauskunft.crif.de. Die Löschfristen entsprechen denen der SCHUFA.